Hartz IV für Migranten: Paritätischer begrüßt Urteil des Landessozialgerichts NRW und empfiehlt EU-Zuwanderern Antragstellung

22.10.2013 | Sozialpolitik | Nachrichten

Als Sieg der Vernunft begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband das aktuelle Urteil des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts, mit dem einer in Deutschland lebenden Familie aus Rumänien Anspruch auf SGB II-Leistungen zuerkannt wurde (Az.: L 19 AS 129/13). Der Verband fordert die Politik auf, Konsequenzen zu ziehen und empfiehlt allen Betroffenen, Hartz IV zu beantragen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. „Es ist ein Gebot sowohl der Mitmenschlichkeit als auch der Vernunft, allen europäischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern endlich gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu gewähren“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Aus Sicht des Verbandes ist der bisherige Leistungsausschluss mit EU-Recht unvereinbar und sei auch aus integrationspolitischer Sicht scharf zu kritisieren. „Die Verweigerung von Leistungen nach dem SGB II führt häufig zu einer Spirale der Verelendung und zieht für die Betroffenen Probleme bei Krankenversicherungsschutz, Bildung oder auch der Wohnungssuche nach sich“, warnt Schneider. „Statt junge Familien in Notunterkünfte, Armut oder Schwarzarbeit zu drängen, sind Politik und Gesellschaft gefordert, sie bestmöglich bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.“ Der Paritätische fordert den Gesetzgeber auf, Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und schnellstmöglich eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Allen Betroffenen rät der Verband, umgehend Hartz IV zu beantragen und bei ablehnenden Bescheiden gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Die Sorgen der Kommunen, die nun eine Kostenlawine auf sich zurollen sehen, teilt der Verband nicht. „Der Alarm der Kommunen ist unbegründet, zumal es hier ja auch um die Lösung eines in erster Linie städtischen Problems geht. Hartz IV wird vom Bund gezahlt, die Kommunen müssen nur für die Kosten der Unterkunft aufkommen. Da gleichzeitig bestehende kommunale Notprogramme überflüssig werden, kann unterm Strich sogar mit einer Entlastung der Kommunen gerechnet werden – in der Sache sowieso aber auch finanziell.“ Weitere Hintergrundinformationen zum Thema sowie den Forderungen des Paritätischen finden Sie im aktuellen Positionspapier "Partizipation statt Ausgrenzung: Anforderungen an die Gestaltung der EU-Binnenwanderung" auf www.migration.paritaet.org sowie unter www.der-paritaetische.de/startseite/stellungnahmen/ .

Quelle: Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 11.10.2013
www.der-paritaetische.de