hartz 4 Regelsätze

Hartz IV: Paritätischer bezeichnet Regelsatzpläne der Bundesregierung als „Affront“ Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die angekündigte Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2017 um abermals lediglich 5 Euro auf dann 409 Euro. Der Verband fordert die Bundesregierung zur Offenlegung der verwendeten Statistiken auf und kündigt eine detaillierte Überprüfung der Berechnungen an. Nach letzten Studien des Verbandes wäre bereits in diesem Jahr eine Anhebung der Regelsätze um 23 Prozent auf 491 Euro erforderlich gewesen. „Nachdem die damalige Arbeitsministerin von der Leyen die Regelsätze 2011 willkürlich manipuliert und trickreich kleingerechnet hat, wurde diese Praxis zum Leid der vielen Familien in Hartz IV von ihrer Nachfolgerin Nahles offenbar fortgeschrieben“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Es geht hier aber nicht um statistische Petitessen, sondern um das Existenzminimum von Millionen Menschen. Die nun geplante Erhöhung für Erwachsene um lediglich 5 Euro ist angesichts der Armut der Menschen geradezu eine Provokation. Dass für Kleinkinder der Regelsatz überhaupt nicht erhöht werden soll, ist ein familien- und kinderpolitischer Skandal“, so Schneider. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, die Regelsatzberechnungen umgehend offenzulegen. Nach einer Studie des Paritätischen ist der Regelsatz seit 2011 durch manipulative Eingriffe in die Statistik verzerrt worden und im Ergebnis nicht bedarfsdeckend. Die seitdem jährlich erfolgte Anpassung der Regelsätze beruhte auf der einfachen Fortschreibung nach einem Mischindex aus Preissteigerungen und der Entwicklung der Nettolöhne. Fortgeschrieben wurden damit auch die manipulativen Eingriffe, was die Bedarfslücke stetig wachsen ließ. Da jetzt neue Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist die Bundesregierung laut Gesetz verpflichtet, die Regelsätze auf Grundlage der aktuellen Daten zu überprüfen und komplett neu zu ermitteln. Nach den heute bekannt gewordenen Plänen des Bundesarbeitsministeriums soll der Regelsatz für Erwachsene um 5 Euro auf 409 Euro, für Schulkinder zwischen sechs und 13 Jahren um 21 Euro auf 291 Euro und für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren um 5 Euro auf 311 Euro erhöht werden. Für kleine Kinder soll der Regelsatz unverändert bei 237 Euro im Monat bleiben.

Regelbedarf auf Kante genäht

Berlin, 30. August 2016. „Der neue Hartz IV-Satz wurde nicht fair berechnet“, kritisiert Caritas-Präsident Peter Neher den vorgelegten Entwurf eines neuen Regelbedarfsermittlungsgesetzes. „Langzeitarbeitslose haben ein Recht darauf, dass ihre vom Staat gewährte Grundsicherungsleistung auskömmlich für ein Leben in Würde ist und ihnen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Dafür setzt sich die Caritas ein“, so Neher.

Doch zeigt sich am Beispiel der Energiekosten, dass der Regelbedarf  nicht ausreichend ist. Berechnungen der Caritas, die aus dem tatsächlichen Verbrauchsverhalten von Hartz IV-Empfängern ermittelt wurden, haben ergeben, dass allein der Anteil für Strom rund zehn Euro über dem jetzt berechneten Wert liegen müsste.

Zudem dürften verdeckt Arme nicht als Teil der Ausgangsgruppe für die Berechnung der Grundsicherung genommen werden. Seröse Schätzungen haben gezeigt, dass viele Haushalte trotz geringer Einkommen keine Leistungen beantragen. Die Caritas hat wiederholt gefordert, Konsequenzen aus dieser Tatsache zu ziehen und die Referenzgruppe entsprechend zu bereinigen.

„Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2014 deutlich gemacht, dass Hartz IV-Empfänger eine Flexibilitätsreserve brauchen, um unerwartete oder außergewöhnliche Belastungen ausgleichen zu können. Doch erneut findet sich in den vorliegenden Berechnungen des Regelbedarfs keine Luft. Wie auch in den vergangenen Jahren ist er wieder auf Kante genäht“, kritisiert Neher. 

Quelle: News des Paritätischen Woghlfahrtsverbandes vom 30. August 2016/ Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes vom 30. August 2016