Grundsicherung für Arbeitsuchende: mehr fördern als fordern

12.11.2014 | Sozialpolitik | Nachrichten

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen für eine stärkere Nutzung kommunaler sozialintegrativer Eingliederungsleistungen.

Berlin – Nach Ansicht des Deutschen Vereins machen Jobcenter zu wenig Gebrauch von kommunalen Eingliederungsleistungen (§16a SGB II). Individuell angepasste Förderleistungen sollen Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende befähigen, ein Leben unabhängig von Transferleistungen zu führen. Sind Arbeitssuchende von Schulden, Suchterkrankungen oder psychosozialen Problemen betroffen, können persönliche Ressourcen, die zur Erwerbsintegration erforderlich sind, eingeschränkt sein. In solchen Fällen können Jobcenter kommunale Eingliederungsleistungen erbringen. „Wir wollen mit unseren Empfehlungen das Gewicht des Fördern in der Grundsicherung für Arbeitssuchende unterstreichen“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Empfehlungen sind eine Handreichung für die mit der Erwerbsintegration befasste Praxis. Sie bereiten Sinn und Zweck der Leistungen auf und geben Hinweise zur Erforderlichkeit der kommunalen Eingliederungsleistungen. Die Grundsätze von Beratung, Freiwilligkeit, Offenheit und Ergebnisoffenheit, werden im Interesse der Leistungsberechtigten besonders hervorgehoben, ebenso wie das Recht auf Vertraulichkeit in der Beratung. Die ausführlichen Empfehlungen sind unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2014/DV-09-14-Eingliederungsleistungen abrufbar. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 10.10.2014