GEW kritisiert Urteil zum Streikverbot für Beamte

22.06.2018 | Sozialmanagement | Nachrichten

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte enttäuscht und kündigte eine eingehende Prüfung an, um danach weitere Schritte zu entscheiden. „Das ist ein Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte", sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe in einer ersten Reaktion. Das Gericht schreibe die bisherige Rechtsprechung fest und mache damit einen Rückschritt ins vergangene Jahrhundert. so Tepe.

Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht sah das BVerfG weder eine Kollision zwischen deutschem und internationalen Recht noch eine Kollision in der deutschen Rechtsprechung. Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts vier gegen das Streikverbot für Beamte gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Die Beschwerdeführenden sind oder waren nach Angaben des Bundesverfassungsgericht als beamtete Lehrkräfte an Schulen in drei verschiedenen Bundesländern tätig. Sie nahmen in der Vergangenheit während der Dienstzeit an Protestveranstaltungen beziehungsweise Streikmaßnahmen einer Gewerkschaft teil. Diese Teilnahme wurde durch die zuständigen Disziplinarbehörden geahndet. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Streikteilnahme stelle einen Verstoß gegen grundlegende beamtenrechtliche Pflichten dar. Insbesondere dürfe ein Beamter nicht ohne Genehmigung dem Dienst fernbleiben. In den fachgerichtlichen Ausgangsverfahren wandten sich die Beschwerdeführerinnen sowie der Beschwerdeführer letztlich erfolglos gegen die jeweils ergangenen Disziplinarverfügungen.

Mehr Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-046.html;jsessionid=8ECFED619EAFD4F16BBC65DF12B4ED62.1_cid370


Quelle: GEW-Pressemitteilung vom 12. Juni 2018, Presseinformation des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 2018