Gesund länger leben – Bundeskabinett beschließt das Gesetz zur Förderung der Prävention

26.03.2013 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Am 20.03.2013 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention beschlossen. Mit der Stärkung der Prävention reagiert die Bundesregierung auf die tiefgreifenden Veränderungen, die der demografische Wandel für Deutschland mit sich bringt und schafft die Grundlagen für noch mehr Gesundheitsförderung. Die Krankenkassen sollen mit rund 420 Millionen Euro die Versicherten dabei unterstützen, ein gesundes Leben führen zu können. Dabei wird es zwei Schwerpunkte geben: Betriebliche Gesundheitsförderung. Sowie bessere und qualitätsgesicherte Angebote zur Gesundheitsförderung in den  individuellen Lebenswelten der Menschen, wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Viele Krankheiten können vermieden werden, wenn frühzeitig auf bekannte Risikofaktoren wie Übergewicht, Bewegungsmangel oder etwa auf psychische Belastungen Einfluss genommen wird. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, frühzeitig gegenzusteuern. Es lohnt sich hier mehr zu investieren, damit Kinder gesund aufwachsen. Damit aus den Kindern gesunde Erwachsene werden, die nicht an den Folgen einer Erkrankung leiden, die durch ein gesundheitsbewussteres Veralten hätte vermieden werden können. Wir müssen allen Kindern ein gesundes Aufwachsen ermöglichen. Deswegen sorgen wir dafür, dass die Krankenkassen gezielt Angebote in den Lebenswelten der Menschen anbieten, so zum Beispiel Kindergärten, Schulen aber auch in Betrieben oder Senioreneinrichtungen. Die Angebote müssen, qualitätsgesichert, zielorientiert und evaluiert sein. Dass heißt, es muss klar sein, dass sie einem jungen Menschen im Kiez, einem Arbeitnehmer oder einer älteren Person helfen, gesundheitliche Risiken zu minimieren und so die Gesundheit zu erhalten.“ Je früher im Lebensverlauf Präventionsmaßnahmen greifen, desto eher können gesundheitliche Risikofaktoren beeinflusst werden. Der Gesetzentwurf stellt deshalb sicher, dass die Krankenkassen schon ab dem Kindesalter mit zielgerichteten Präventionsangeboten auf eine gesundheits-bewusste Lebensweise der Versicherten hinwirken können. Dabei sollen sich die Krankenkassen an gesetzlich festgelgten Gesundheitsförderungszielen wie „gesund aufwachsen“ und „gesund älter werden“ orientieren. Auf diese Weise kann ein wesentlicher Beitrag zur Verhinderung insbesondere vieler chronischer Erkrankungen geleistet werden. Die Krankenkassen sollen künftig nur noch qualitätsgesicherte Präventionsmaßnahmen finanzieren. Für Präventionsleistungen sollen die Krankenkassen insgesamt doppelt so viel ausgeben wie bisher (aktueller Ausgaben-Richtwert: jährlich 3,01 Euro je Versicherten; Ausgaben-Richtwert ab 2014: jährlich 6 Euro je Versicherten). Innerhalb dieses Rahmens sollen die Krankenkassen ihre Ausgaben für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie für Leistungen in Lebenswelten der Versicherten (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Seniorenheimen etc.) mindestens verdreifachen. Ab dem Jahr 2014 sollen die Krankenkassen für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung jährlich mindestens 2 Euro je Versicherten ausgeben (Ausgaben 2011: jährlich 0,61 Euro je Versicherten). Für Leistungen in den Lebenswelten der Versicherten sind jährlich mindestens 1 Euro je Versicherten vorgesehen (Ausgaben 2011: jährlich 0,33 Euro je Versicherten). Mit diesen Mitteln und mit Hilfe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können die Krankenkassen verstärkt Angebote der Länder und der Kommunen im direkten Lebensumfeld der Versicherten unterstützen. Dies ermöglicht es, gerade auf die Menschen zuzugehen, die bislang nur schwer mit gesundheitsfördernden Maßnahmen erreicht werden konnten. Ferner sieht der Gesetzentwurf Verbesserung für die Prävention bei Kindern und Jugendlichen vor. Alle Krankenkassen sollen in Zukunft die Kosten für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen über das sechste Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr übernehmen. Die bisher im Grundschulalter bestehende Versorgungslücke bei U-Untersuchungen kann damit geschlossen werden. Ein besonderes Anliegen des Gesetzentwurfs ist es, stärker als bisher Präventionsaspekte bei den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sowie bei den Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene (sogenannter Check-up) zu berücksichtigen. Die Ärztinnen und Ärzte sollen deshalb die Versicherten auf der Grundlage der individuellen gesundheitlichen Risiken und Belastungen präventionsorientiert beraten. Am Ende dieser Beratung kann eine ärztliche Empfehlung für eine Präventionsmaßnahme stehen. Auch dies wird dazu beitragen, dass Präventionsangebote, insbesondere die von den Krankenkassen angebotenen Präventionskurse, gezielt diejenigen Menschen erreichen, die sie benötigen. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungssituationen vor. Beispielsweise haben Versicherte in Schichtarbeit oder pflegende Angehörige häufig Schwierigkeiten, die Präventions- und Vorsorgeangebote am Wohnort in ihren regulären Tagsablauf zu integrieren. Diese Versichertengruppe soll daher Präventionsangebote in kompakter Form fernab des Alltags, auch in anerkannten Kurorten, in Anspruch nehmen können. Um den Anreiz zur Inanspruchnahme zu stärken, soll die Obergrenze des tägliches Krankenkassenzuschusses von bisher 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden. Der Gesetzentwurf betont die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Prävention und Gesundheitsförderung. Er setzt deshalb auf eine zielbezogene Zusammenarbeit der unterschiedlichen Präventionsakteure. Der Bundesgesundheitsminister wird die Länder und Kommunen, die Sozialpartner und weitere maßgebliche Akteure zu einer ressortübergreifenden Ständigen Präventionskonferenz einladen. Damit wird dauerhaft eine Plattform etabliert, die die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer nationaler Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele fördert.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 20.03.2013
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