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Gesetzentwurf sieht Stärkung des Reha-Bereichs vor

In Zeiten des Fachkräftemangels in der Pflege gewinnen Rehabilitationsmaßnahmen für ältere Menschen an Bedeutung. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht nun eine deutliche Stärkung des Bereichs vor. Profitieren könnten hiervon Patient*innen und Reha-Einrichtungen.

So begrüßt der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) den Referentenentwurf. Die Präsidentin des BDPK, Dr. Katharina Nebel, erklärte hierzu: „Mit diesem Gesetzentwurf können deutliche Verbesserungen für die Versorgung von älteren Patienten erreicht werden. Das erspart Patienten die Pflegebedürftigkeit und damit die Abhängigkeit von fremder Hilfe. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Pflegenotstands.“

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes ist, dass die Verordnung einer medizinischen Rehabilitationsleistung durch den behandelnden Hausarzt für die Leistungsentscheidung der Krankenkasse verbindlich wird. Die Krankenkassen dürfen von der Einschätzung des behandelnden Hausarztes zur medizinischen Notwendigkeit der Rehabilitationsleistung nur noch abweichen, wenn sich dies zweifelsfrei aus einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ergibt. Vorgesehen ist zudem, dass die Patienten nur noch zur Hälfte an den entstehenden Mehrkosten beteiligt werden, wenn sie sich für eine andere als die von der Krankenkasse ausgewählte Rehabilitationsklinik entscheiden. An dieser Stelle übt der BDPK Kritik am Gesetzentwurf. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die Patienten zuzahlen müssten, wenn sie unter den zugelassenen Rehabilitationseinrichtungen auswählen. Eine freie Wahl von Arzt und Krankenhaus sei bereits seit Jahrzehnten essentiell im deutschen Gesundheitswesen und für die medizinische Rehabilitation längst überfällig.

Positiv hervorzuheben sei außerdem, dass der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Verbänden der Reha-Leistungserbringer zukünftig verbindliche Rahmenempfehlungen für Versorgungsverträge zwischen den Krankenkassen und den Kliniken vereinbaren muss. Das hebe die Übermacht der Krankenkassen gegenüber der einzelnen Rehabilitationseinrichtung in den Verhandlungen auf.


Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken vom 13.8.2019