Gemeinsamer Bericht zur „Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben“ vorgelegt

03.09.2013 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages haben zum zweiten Mal einen Gemeinsamen Bericht zur Diskriminierung vorgelegt. Die Schwerpunkte des Berichts, Bildung und Arbeit, wurden zusammen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, gewählt. In diesen beiden Feldern erhält der Beauftragte eine Vielzahl von Beschwerden. Auch vier Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention spiegeln sie nach wie vor die massive Diskriminierung behinderter Menschen in Schule und Beruf wider. Hinsichtlich der Bildung fordert der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, dass auf dieser Grundlage das gemeinsame Lernen für alle Kinder und Jugendlichen eine Selbstverständlichkeit wird: „Nach wie vor wird es Eltern sehr schwer gemacht, einigen sogar verweigert, ihr behindertes Kind zu einer allgemeinen Schule gehen zu lassen. Die UN-Behindertenrechtskonvention spricht aber allen Kindern das Recht zu, gemeinsam mit allen anderen die Schule zu besuchen. Schulen und Schulämter haben die Pflicht die Teilhabe zu ermöglichen. Dabei ist es auch wichtig, die notwendige Unterstützung an den Schulen zu gewähren.“ Im Bereich Diskriminierung im Arbeitsleben ist der Übergang von der Schule in den Beruf häufig Anlass für Einzeleingaben. Junge Menschen mit Behinderungen haben oft schlechte Perspektiven und bewerben sich eher selten auf betriebliche Ausbildungsplätze. Der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen möchte, dass auch behinderte Jugendliche bei betrieblichen Ausbildungen zum Zug kommen. Hubert Hüppe: „Für Jugendliche mit Behinderungen führt der Weg viel zu oft von der Förderschule direkt in eine Sonderwelt des Arbeitsmarktes. Gerade Jugendlichen mit dem Lernschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ wird oft keine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen geboten. Auch hier müssen neue Möglichkeiten geschaffen werden, um Wünschen und Fähigkeiten des Einzelnen auch in Ausbildung und Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt mehr gerecht zu werden.“ Der Behindertenbeauftragte sieht aufgrund der Einzeleingaben auch Defizite bei der Vermittlung arbeitsuchender behinderter Menschen. In den Eingaben wird oft beklagt, es fehlten spezifische Kenntnisse und die Bereitschaft, in einem Netzwerk mit anderen zuständigen Stellen nach beruflichen Möglichkeiten zu suchen. Bei der Bewusstseinsbildung zum Thema Menschen mit Behinderung muss die Wertschätzung für die Leistungsfähigkeit behinderter Menschen in den Mittelpunkt gestellt werden. Statt einer defizitorientierten Betrachtungsweise müssen die Fähigkeiten und Talente stärker im Fokus stehen und darauf aufbauend nach Beschäftigungsmöglichkeiten gesucht werden Die konkreten Arbeitsbedingungen sind häufig Anlass für Einzeleingaben an den Behindertenbeauftragten. Zwar kann der Behindertenbeauftragte hier keine Anweisungen erteilen, häufig kann er aber zwischen Arbeitgebern und behinderten Beschäftigten vermitteln und so eine Lösung finden. Den Bericht „Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben" können Sie hier herunterladen oder bestellen.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 13.08.2013
www.behindertenbeauftragter.de