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Gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Reform des SGB VIII

Die Bundesarbeitsgemeinschaft 'Die Kinderschutz-Zentren' hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie und weiteren Fachverbänden eine Stellungnahme für einen besseren Kinderschutz veröffentlicht. Generell unterstützen die Verbände die Reformideen der Bundesregierung zum SGB VIII. Problematisch ist aus ihrer Sicht allerdings die Ausrichtung in Sachen Kinderschutz.

In einer gemeinsamen Erklärung teilen die Fachverbände mit, dass sie den neu vorgelegten Reformvorschlag der Bundesregierung insgesamt positiv bewerten. Vor allem in Bezug auf die sozialpädagogische Grundausrichtung seien die Änderungsideen zu begrüßen. Anders schätzen die unterzeichnenden Verbände jedoch die Situation im Bereich des Kinderschutzes ein. Denn hier steht aus ihrer Sicht noch stärker als bisher die Logik von Standardisierung und Institutionalisierung im Mittelpunkt. Notwendig sei jedoch gerade hier eine systematische Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern. Das Hauptproblem sehen die Verbände darin, dass Kinderschutz "auf die Mitteilung („Meldung“) und Intervention bei Kindeswohlgefährdung reduziert" wird. Dabei sei entscheidend, dass Kindeswohlgefährdungen gemeinsam verhindert werden müssten. 

Konkret führen die Fachverbände in ihrer Stellungnahme fünf Aspekte auf, die aus ihrer Sicht überarbeitungsbedürftig sind:

  1. Die Rolle der Berufsgehemeinsträger*innen bedarf, anders als im Gesetzentwurf vorgeschlagen, keiner Veränderungen. Vor allem müsse eine verbesserte Kooperation etabliert werden.
  2. Auch bei Kinderschutzfragen muss die Hilfeorientierung fokussiert werden, nicht das Prozedere der '8a-Meldung'.
  3. Die Entscheidung darüber, ob vertrauliche Informationen an die meldenden Stellen zurückgegeben werden, sollte der fachlichen Einschätzung der Jugendämter überlassen werden. Ob und wie Rückmeldungen erfolgen, ist fallabhängig einzuschätzen und mit den Eltern und Kindern zu thematisieren.
  4. Die Zusammenarbeit zwischen Ärzt*innen und der Jugendhilfe muss strukturell, inhaltlich und finanziell verbessert werden. Auch hier setzen die Fachverbände auf den Ansatz frühzeitiger Kooperation.
  5. Hilfeplänen sollten nicht 'standardmäßig' in familiengerichtlichen Verfahren einzubeziehen sein. Im Hilfeplan würden zahlreiche vertrauliche, mitunter intime Aspekte dokumentiert. Diese sind nicht automatisch für die Gerichte relevant. Vielmehr droht die in den Hilfeplänen zum Ausdruck kommende Vertrauensbeziehung zwischen Klient*in und Sozialarbeiter*in gefährdet zu werden.

Aus Sicht der Verbände drohe eine zu starke Kontrollorientierung, u.a. durch Instrumente der 'Objektivierung'. Diese Entwicklung widerspreche einer Ausrichtung an transparenten und die Klient*innen respektierenden Verfahren.