Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter: Garantiert bis 2025?

Bis zum Jahr 2025 sollen ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ausgebaut und ein solches Angebot Eltern und Kindern durch einen Rechtsanspruch garantiert werden. Für Investitionen in den Ganztagsausbau stellt der Bund in dieser Legislaturperiode zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Um die notwendigen rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Umsetzungsschritte für dieses Vorhaben zu definieren und sich über das weitere Vorgehen zu verständigen, haben sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Vertretern der Länder und Kommunen in Berlin getroffen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: “Wenn aus dem Kita-Kind ein Erstklässler wird, dann bekommen viele Eltern ein Betreuungsproblem: Dann nämlich, wenn das Kind schon mittags vor der Tür steht, weil die Grundschule nach dem Unterricht keine Nachmittagsbetreuung anbietet. Nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts müssen rund 330.000 Plätze in Horten und Ganztagsschulen neu geschaffen werden. Die fehlenden Plätze erschweren vielen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb muss der Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung der nächste Schritt sein, um eine gute Betreuung von Kindern sicherzustellen. Das hilft den Eltern, verbessert aber zugleich auch die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder.“ Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hält fest: „Im Ganztagsausbau in der Grundschule und im Hort wollen wir Schülerinnen und Schülerbesser fördern und ihnen mehr Chancen eröffnen. Wichtig dabei ist, das zeigt auch unsere Forschung, dass gute Ganztagsangebote einen Bildungs- und Qualitätsanspruch erfüllen müssen.“ Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren von Schleswig-Holstein und amtierender Vorsitzender der Jugend- und Familienministerkonferenz: „Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung die Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter in schulischen und außerschulischen Angeboten ausbauen und unterstützen will. Wichtig ist allerdings, dass bei der Umsetzung des Rechtsanspruches die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, die bereits bestehenden Angebote von Jugendhilfe und Schule und die vorhandenen Qualitätsstandards in den Ländern berücksichtigt werden.“

Dialog von Bund und Ländern angestoßen

Helmut Holter, Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport: „Die heute angestoßene Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines verlässlichen Betreuungssystems. Ganztagsschulen bieten das Potential, Schülerinnen und Schüler über die reguläre Unterrichtszeit hinaus individualisiert zu fördern. Allerdings muss aus Ländersicht auch die Beteiligung des Bundes an den laufenden Kosten eines solchen Vorhabens geklärt werden.“

Angesichts des gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Vorhabens seien sich alle Beteiligten darin einig, gemeinsam an einer guten Lösung zu arbeiten. Das teilt das Bundesfamilienministerium mit. Aus diesem Grund werden sowohl die Kultus- als auch die Jugendressorts, ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände von Anfang an eng eingebunden, heißt es weiter.  


Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums am 25. September 2018