Freiheitsentziehende Maßnahmen in Jugendhilfeeinrichtungen – Empfehlungen aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie für das Verfahren nach § 1631b BGB und die Gestaltung der Maßnahmen

Gemeinsame Stellungnahme der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaft und der Fachverbände (DGKJP, BAG KJPP, BKJPP) erarbeitet durch die Gemeinsame Kommission Jugendhilfe, Arbeit, Soziales und Inklusion

Die Begrenzung der Freiheit einer Person, unabhängig vom Alter, stellt einen erheblichen Eingriff in die Rechte eines Menschen dar. In der jüngsten Vergangenheit sind freiheitsentziehende Maßnahmen in Krankenhäusern und in Einrichtungen der Jugendhilfe öffentlich diskutiert worden. In psychiatrischen Kliniken ging es dabei um die Behandlung psychisch Kranker gegen ihren Willen im Rahmen der Unterbringungsgesetze der Länder, in Einrichtungen der Jugendhilfe um geschlossene Unterbringung. Die Kommission für Jugendhilfe, Arbeit, Soziales und Inklusion der drei kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaften (DGKJP, BAG KJPP, BKJPP) nimmt mit dem vorliegenden Papier zu der Problematik freiheitentziehender Maßnahmen in der Jugendhilfe Stellung. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus den unmittelbaren Schnittstellen der Fachgebiete Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie und der Kinder- und Jugendhilfe: Kinder- und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe weisen zu einem hohen Grad behandlungsbedürftige psychische Störungen auf (Schmid, 2007), andererseits werden Patienten der Kinder- und Jugendpsychiatrie häufig von der Jugendhilfe weiterversorgt. Hinsichtlich der freiheitsentziehenden Maßnahmen in Kliniken wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die entsprechenden Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugend-psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. (BAG KJPP) verwiesen.
Diese Stellungnahme bezieht sich ebenfalls nicht auf Unterbringungen und freiheitsentziehende Maßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe nach SGB XII bei schweren Intelligenzminderungen. Lesen Sie die komplette Stellungnahme unter dgkjp.de/aktuelles/246-stn-freiheitsentziehende-massnahmen.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) vom 11.11.2014