Folteropferzentren erhalten zusätzliche Mittel

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) teilt mit, psychosoziale Einrichtungen für die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge mit weiteren drei Millionen Euro für das Jahr 2016 zu fördern. „Ich freue mich sehr, dass wir mit den zusätzlichen Mitteln die Folteropferzentren in ihrer wertvollen Arbeit unterstützen", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.  Durch die zusätzlichen Mittel können nach BMFSFJ-Angaben insgesamt 15.000 Menschen behandelt werden. Finanziert werden sollen mit den zusätzlichen Mitteln unter anderem Therapien, sozialrechtliche Beratungen sowie anfallende Dolmetscherkosten. Ein besonderer Fokus werde dabei auf die Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder gelegt.  Mit den zusätzlichen Mittel können unter anderem Sprach- und Kulturmittler geschult werden. Behandlungszentren können damit weitere Psychologen, Psychotherapeuten und Traumaspezialisten einstellen. Mit den Geldern können auch spezielle Beratungsräume für Frauen und Kinder eingerichtet werden, in denen Spiel-, Musik- oder Gesprächstherapien stattfinden können, die zur Genesung der Opfer beitragen. „Flüchtlinge haben Schlimmes auf der Flucht erlebt, sind oft traumatisiert und benötigen psychotherapeutische Behandlung und Hilfe, um ihre Erlebnisse zu verarbeiten. Besonders betroffen sind dabei Frauen und Kinder, die sexualisierte Gewalt sowie Gewalt durch Folter und Verfolgung erfahren haben. Ihnen muss möglichst schnell geholfen werden. Das ist wichtig, um auch Kraft zu schöpfen und ein Leben in Sicherheit zu führen, das auch neue Perspektiven bietet. Das ist wichtig für die Integration", betont Schwesig.  Hinweis der Redaktion: Folteropferzentren sind im gesamten Bundesgebiet wichtige Anlaufstellen. Die Adressen der in der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer organisierten Zentren sind hier zu finden: www.baff-zentren.org/mitgliedszentren-und-foerdermitglieder

Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22. Juni 2016