Finanzielle Schwierigkeiten durch lange Bearbeitungszeiten - BdB fordert zeitnahe Bearbeitung von Vergütungsanträgen

20.09.2013 | Soziale Arbeit | Nachrichten

In einem Brief an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und die 16 Landesjustizminister/innen kritisiert der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen die langen Bearbeitungszeiten von Vergütungsanträgen durch die Betreuungsgerichte. Beruflich tätige Betreuer warten aktuell bis zu sechs Monate auf die Bearbeitung ihrer Anträge. Weitere drei Monate kann es dauern, bis die Vergütung auf dem Konto des Betreuers oder der Betreuerin eingeht. Viel zu lang, sagt der BdB. „Aus unserer Sicht ist es für Betreuer und Betreuerinnen nicht zumutbar, mit ihrer Arbeit für so einen langen Zeitraum in Vorleistung treten zu müssen“, schreibt der Geschäftsführer des BdB Dr. Harald Freter. Weiter heißt es: „Etliche Betreuer und Betreuerinnen sind inzwischen aufgrund der hohen Außenstände in finanzielle Schwierigkeiten geraten.“ Als Ursache für die langen Bearbeitungszeiten hat der BdB die geringe personelle Ausstattung der Betreuungsgerichte identifiziert. Die „dünne Personaldecke“ habe zur Folge, dass „Anträge nur noch mit einiger Verzögerung bearbeitet werden können. Im Fall einer längeren Erkrankung eines Rechtspflegers bzw. einer Rechtspflegerin gibt es keinen Ersatz und aufgrund der ohnehin hohen Arbeitsbelastung kann der Arbeitsbereich des erkrankten Mitarbeiters bzw. der erkrankten Mitarbeiterin von den Kollegen und Kolleginnen nicht noch nebenbei miterledigt werden“, beschreibt der BdB die aktuelle Situation an den Gerichten. Vergleichbar verhalte es sich außerdem während der Urlaubszeit. Leidtragende der prekären Personalsituation seien nicht nur die Betreuer/innen sondern auch deren Klienten und Klientinnen. Auch für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen benötigen die Gerichte aus Sicht des BdB zu lang. So sei es z.B. mit „erheblichen und unnötigen Mehrkosten verbunden, wenn nach einem notwendig gewordenen Umzug in ein Pflegeheim das Mietverhältnis über die bisherige Mietwohnung nur deshalb nicht zeitnah gekündigt werden kann, weil ein Gericht die erforderliche Genehmigung aus Zeitmangel nicht in einer angemessenen Frist erteilen kann“, so der BdB. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen bittet die Bundesjustizministerin und die Landesjustizminister/innen, sich für eine ausreichende personelle Ausstattung der Betreuungsgerichte einzusetzen oder eine andere geeignete Lösung für dieses Problem zu finden. Mehr Informationen zur aktuellen Kampagne des BdB: www.partei-fuer-gute-betreuung.de  

Über den BdB

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.000 Mitglieder. Er ist die größte Interessenvertretung des Berufsstandes "Betreuung". Der BdB vertritt die Interessen seiner Mitglieder in bundes- und landespolitischen Gremien. Der Verband fördert die Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren. Er setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein. Der BdB bietet Service- und Dienstleistungen wie Rechtsberatung, unterstützende PC-Software oder Versicherungsleistungen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) vom 29.08.201