Familienpflegezeit

„Dieses Gesetz musste zum Totalausfall werden“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker anlässlich der neuesten Zahlen zur Inanspruchnahme der Familienpflegezeit. „Das Gesetz war dafür gedacht, Familie und Pflege miteinander zu vereinbaren, doch seine bisherige Ausgestaltung ermutigt kaum jemanden, die für die Gesellschaft so wichtige Aufgabe der familiären Pflege zu übernehmen“, erklärt Döcker. Als Hauptgründe sieht sie den fehlenden Rechtsanspruch und den enormen bürokratischen Aufwand. So sind eine umfangreiche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und eine Familienpflegezeit-Versicherung abzuschließen. Von der seit 2012 geltenden Familienpflegezeit für Beschäftigte, die sich vorübergehend um ihre hilfebedürftigen Angehörigen kümmern möchten, machen  nach Angaben des Bundesfamilienministeriums nur wenige Betroffene Gebrauch. Demnach hätten im laufenden Jahr lediglich 71 Personen beim zuständigen Bundesamt einen entsprechenden Versicherungsantrag gestellt. „Das Gesetz gehört dringend überarbeitet. Der Verwaltungsaufwand muss verringert und ein Rechtsanspruch muss eingeführt werden“, ist Döcker überzeugt. Zudem gehöre die gesetzliche Begrenzung, nach der Berufstätige ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre verringern können, abgeschafft, da die Dauer einer Pflege nicht vorhersehbar sei.

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 16.07.2013
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