Familienförderung und Bildungspaket kommen bei benachteiligten Familien nicht an

"Bei vielen Familien reicht das Geld hinten und vorne nicht, um ihre Kinder angemessen zu fördern. Spitzenverdiener dagegen profitieren stärker als Hartz-IV-Bezieher von den familienpolitischen Leistungen", kritisiert Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand der Diakonie Deutschland angesichts der parlamentarischen Debatten zum Bildungs- und Teilhabepaket und zum Armuts- und Reichtumsbericht heute im Bundestag.

"Die zehn Euro für Sport- oder Kulturangebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kann man eigentlich nur als symbolischen Betrag werten", betont Loheide. Bei Familien, die in Armut lebten, fehle es an allem. "Sie brauchen eine entschlossene Politik, die Kinderarmut bekämpft", fordert Loheide. Nach Berechnungen der Diakonie müssen Eltern, deren Kinder in einem Sportverein sind oder Musikunterricht nehmen, durchschnittlich 92 Euro monatlich aufbringen. "Der Hartz-IV-Satz deckt nicht einmal die Kosten für Ernährung hinreichend. Für Kleinkinder sind dafür gerade einmal 2,82 Euro täglich vorgesehen, für Sechsjährige vier Euro", kritisiert Loheide. "Während das Geld in armen Familien kaum reicht, Kinder vernünftig zu ernähren, werden Spitzenverdiener netto pro Kind mit 277 Euro entlastet und bekommen so über 20 Euro mehr an familienpolitischen Leistungen. Das ist nicht hinnehmbar", betont Loheide. Die Diakonie Deutschland fordert deshalb eine zielgenauere Ausrichtung der familienpolitischen Leistungen und eine soziale Sicherung von Kindern und Jugendlichen, die ihre Chancen eindeutig verbesserten. Die vorhandenen monetären Instrumente reichen nach Analysen der Diakonie zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut in Deutschland nicht aus. Wie die Förderung von Kindern und Jugendlichen aussehen sollte, beschreibt die Diakonie in dem Positionspapier "Soziale Sicherung für Kinder und Jugendliche einfach, transparent und zielgenau ausgestalten". So schlägt die Diakonie eine einheitliche finanzielle Förderung vor statt aktuell einer Vielzahl unterschiedlichster Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, Kinder-Regelsätze und pauschalierte Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket. Außerdem sollte es eine bedarfsabhängige Förderung bei Bedürftigkeit mit direkter Auszahlung an die Eltern geben, neben Wohngeld zum Beispiel für schulische Bedarfe, Fahrten, Lernförderung, Mittagessen, Gesundheit und größere Anschaffungen. Des weiteren sollte der Ausbau der Infrastruktur nach regionalen Bedarfen gefördert werden: Ganztagsbetreuung, Betreuung von Unterdreijährigen, sowie für Beratungs-, Hilfs- und Freizeitangebote.

Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 26.04.2013
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