Expertengruppe regt Reform des Heilpraktikerberufs an

21.08.2017 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Eine 17-köpfige Expertengruppe ("Münsteraner Kreis") hat Vorschläge erarbeitet, wie das Heilpraktikerwesen in Deutschland reformiert werden sollte und in einem Memorandum der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete. Der Appell der Experten richtet sich gegen die ihrer Einschätzung nach "unangemessene Ausbildung und die meist unhaltbaren Krankheitskonzepte" der Heilpraktiker.

In ihrem Memorandum werden zwei Lösungsvorschläge skizziert: 1. Der Heilpraktikerberuf wird abgeschafft 2. Der Heilpraktikerberuf wird abgelöst durch die Einführung spezialisierter "Fach-Heilpraktiker" als Zusatzqualifikation für bestehende Gesundheitsfachberufe.

Im deutschen Gesundheitswesen existieren nach Meinung der Expertengruppe zwei Parallelwelten - die Welt der akademischen Medizin und die Welt der Heilpraktiker. Während die akademische Medizin auf wissenschaftlichen Fakten beruhe und nach begründetem Fortschritt strebe, seien Heilpraktiker in der sogenannten "Komplementären und Alternativen Medizin (KAM)" verankert. Auch der Ausbildungsgang ist verschieden: Während Mediziner ein langes Studium absolvieren, ist die Ausbildung zum Heilpraktiker kurz und weitgehend unreguliert. Da Heilpraktiker gleichwohl das Etikett "staatlich anerkannt" bekämen, könnten Patienten leicht den Eindruck gewinnen, dass es sich bei Medizinern und Heilpraktikern um gleichwertige Alternativen handele.

Die Gruppe hat sich auf Initiative von Bettina Schöne-Seifert, Professorin für Medizinethik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU), gebildet. Sie hatte im Juni 2016 ausgewiesene KAM-Experten verschiedener Fachrichtungen nach Münster eingeladen, um über KAM und das Heilpraktikerwesen zu diskutieren. Einige Experten des daraufhin gegründeten "Münsteraner Kreises" brachten dazu ihre eigenen Forschungsergebnisse zu den von Heilpraktikern angebotenen Verfahren sowie der Motivation der Patienten ein. "Wir wollten ausloten, wie ein solidarisches Gesundheitswesen verantwortlich und fair mit dem Clash zwischen gefährlicher Pseudowissenschaft und Selbstbestimmung umgehen sollte", unterstreicht die Medizin-Ethikerin. "Um es deutlich zu sagen: Wir wollten den gegenwärtigen Irrsinn nicht länger hinnehmen."

Um nicht nur medizinische, sondern auch ethische, wissenschaftstheoretische, psychologische und juristische Aspekte einzubeziehen, wurde der Münsteraner Kreis bewusst interdisziplinär aufgestellt. Zu den federführenden Hauptautorinnen und -Autoren des "Münsteraner Memorandums Heilpraktiker" gehören Prof. Dr. Manfred Anlauf, Mitglied der Arzneimittelkommission der Bundesärztekammer, Bremerhaven; Dr.-Ing. Norbert Aust, Informationsnetzwerk Homöopathie, Schopfheim; Dr. Hans‐Werner Bertelsen, Praxis für Zahnmedizin, Bremen; Juliane Boscheinen, Rechtsanwältin, Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik, Universität Mannheim; Prof. Dr. Dr. Edzard Ernst, University of Exeter; Dr. Daniel R. Friedrich*, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, WWU Münster; Dr. Natalie Grams, Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften; Roßdorf; Prof. Dr. Paul Hoyningen‐Huene, Zentrale Einrichtung für Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsethik, Universität Hannover; Prof. Dr. Jutta Hübner, Stiftungsprofessorin für Integrative Onkologie der Deutschen Krebshilfe am Universitätsklinikum Jena; Prof. Dr. Dr. Peter Hucklenbroich, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, WWU Münster; Prof. Dr. Dr. Heiner Raspe, ehem. Institut für Sozialmedizin, Universität Lübeck, jetzt Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, WWU Münster; Dr. Jan‐Ole Reichardt*, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, WWU Münster; Prof. Dr. Norbert Schmacke, Versorgungsforschung, Institut für Public Health und Pflegeforschung, Universität Bremen; Prof. Dr. Bettina Schöne‐Seifert*, Lehrstuhl für Ethik der Medizin, WWU Münster; Prof. Dr. Oliver R. Scholz, Philosophisches Seminar der WWU Münster; Prof. Dr. Jochen Taupitz, Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik, Universität Mannheim; Dr. Christian Weymayr*, freier Wissenschafts‐ und Medizinjournalist, Herne.

Mehr Informationen sowie der Wortlaut des Memorandums unter www.uni-muenster.de/news/view.php?cmdid=9051


Quelle: Pressemeldung der Universität Münster vom 21. August 2017