Experten empfehlen neue Pflegegrade

08.07.2013 | Altenhilfe | Nachrichten

Der Expertenbeirat zur Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs empfiehlt fünf Pflegegrade anstelle der bisherigen drei Pflegestufen. Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit soll Menschen mit Demenz gleichberechtigt einbeziehen.

Der Beirat hat seinen Bericht Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr überreicht. Der Bericht sei eine "eine wichtige Grundlage", so Bahr. "Er beantwortet noch offene Fragen aus dem Bericht des früheren Beirats im Jahr 2009."

Selbständigkeit wird Maßstab der Einstufung

Grundlage für die fünf Pflegegrade soll ein neues Begutachtungssystem, das Begutachtungsassessment, sein. Damit wird beurteilt, inwieweit Pflegebedürftige in der Lage sind, ihr tägliches Leben selbständig zu gestalten. Die bisherige Zeitmessung bei der Einstufung soll ersatzlos entfallen. Neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung bleibt die häusliche Betreuung Teil der Pflegeversicherung. Durch die Einstufung in die neuen Pflegegrade werden die meisten Pflegebedürftigen deutliche Verbesserungen spüren. Der Beirat spricht sich dafür aus, dass durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff niemand schlechter gestellt werden dürfe. Für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde ein konkreter Umsetzungsplan ("Road map") präsentiert. Er beschreibt die notwendigen Schritte bis zur Umstellung auf das neue Begutachtungssystem. Dafür werden ungefähr 18 Monate benötigt.

Finanzielle Vorgaben gab es nicht

Der Expertenbeirat hatte bei der Erarbeitung des Berichts keine Vorgaben zu den Kosten. Bahr sagte dazu: "Wir wollten erst klären, was notwendig ist und dann, was es kosten würde. So können wir politische Akzeptanz herstellen. Erst kommt die Leistungsbeschreibung und dann die Kostenbewertung."

Politik muss entscheiden, was Pflege kosten soll

Um mögliche finanzielle Auswirkungen auf die Pflegeversicherung zu zeigen, hat der Beirat in seinem Bericht Beispiel-Berechnungen durchgeführt. Er hat mehrere Varianten dargestellt, je nachdem welche Prioritäten gewählt werden. Bei gleicher Höhe der bisherigen Leistungen auf fünf Pflegegrade erweitert, kämen circa zwei Milliarden Euro Mehrkosten auf die Pflegeversicherung zu. Das ist nur eine Mindestkalkulation. Bei höheren Pflegeleistungen in den einzelnen Pflegegraden kämen höhere Kosten auf die Versicherten zu. Entscheiden müsse das die Politik, so Wolfgang Zöller, einer der Vorsitzenden des Beirats.

Umsetzung nach der Wahl

Bahr verwies darauf, dass der Bericht des Beirats noch nicht das Gesetz sei. "Das war nicht der Auftrag und das war auch nicht zu erwarten", sagte der Gesundheitsminister "Aber der Bericht bildet die Grundlage für die gesetzliche Umsetzung, die in der nächsten Legislaturperiode stattfinden wird. Sie wird jetzt weiter vorbereitet." Beide Vorsitzende des Pflegebeirats, Klaus-Dieter Voß und Wolfgang Zöller, haben die Politik aufgefordert, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff nach der Bundestagswahl rasch einzuführen. Der Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsgesetz wurde im März 2012 von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr eingesetzt. Das Ziel war eine bessere Versorgung von Demenzkranken. Bislang ist die Pflegeversicherung vor allem auf körperliche Defizite ausgerichtet. Bereits 2009 hatte ein Beirat Empfehlungen vorgelegt. Er enthielt jedoch noch viele offene Fragen.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 27.06.2013