1. Fachtagung für Betreuungsdienste startet in NRW

Der Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD) mit Verwaltungssitz in Köln lädt am 27. Juni 2018 ins Tagungshotel Freischütz in Schwerte (NRW) zur ersten Fachtagung für Inhaber und Betreiber von Betreuungsdiensten ein. Angekündigt haben sich unter anderem auch Experten aus dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW). 

Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des bevorstehenden Pflegenotstands, steigt die Zahl der häuslichen Betreuungsdienste stetig an. Die ktuellen Aktivitäten sind darauf gerichtet, eine eigenständig anerkannte Branche zu werden – mit eigenen Qualitätsstandards und eigener Pflegekassenzulassung. Damit sollen auch die Betreuungs- und Versorgungssituation für hilfs- und pflegebedürftige Menschen verbessert werden. Der Bundesverband ist überzeugt, dass sich das nur gemeinschaftlich meistern lässt.

Mit dem innovativen und auf die Betreuungsbranche zugeschnittenen Veranstaltungsformat wirbt der BBD um die Teilnahme von Betreuungsdiensten. Praxisnahe Fachvorträge, Podiumsdiskussion, Begegnungen und Dialog, Information und Orientierung, Austausch und Miteinander. 

Erwartet werden Betreuungsdienste aus ganz NRW, aber auch über die Landesgrenzen hinaus.

Mehr Informationen zu den Referentinnen und Referenten, Fachvorträgen, das Programm zum Download und ein Anmeldeformular finden Interessenten online unter www.fachtagung-betreuungsdienste.de

Hintergrund 

Der Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD) versteht sich als Interessensvertretung für Betreuungsdienste. Im BBD sind Unternehmen organisiert, die Betreuungsleistungen für hilfs- und pflegebedürftige Menschen erbringen. Einen Schwerpunkt bilden die Seniorenbetreuung sowie die Entlastung pflegender Angehöriger. Mit ihrem Angebot verstehen sich die im BBD organisierten Betreuungsdienste als Ergänzung des klassischen Pflege- und Betreuungsangebots durch die ambulanten Pflegedienste.


Quelle: Presseinformation des Bundesverbandes der Betreuungsdienste e.V. (BBD) vom 11. Juni 2018