Entscheidung des Bundessozialgerichts bestätigt ernsthafte Zweifel am Ausschluss von Sozialleistungen für EU-Bürger
Das Bundessozialgericht hat am 13.12.2013 ernsthafte Zweifel an dem bestehenden Ausschluss von Sozialleistungen für arbeitsuchende Unionsbürger bestätigt und die Rechtsfrage nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband vom 13.12.2013
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