Europäischer Hilfsfonds geht in die zweite Runde

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben die gemeinsame Förderrichtlinie zum EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) veröffentlicht. Erklärtes Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgerninnen und Unionsbürgern, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter sowie wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Damit startet das Interessenbekundungsverfahren für die zweite Förderrunde 2019 bis 2020.

In Zukunft soll es EHAP-Beraterinnen und -Beratern möglich sein, die Familien und Kinder bis zu einem halben Jahr beim Kita-Einstieg zu begleiten. Dieser Zeitraum sei entscheidend, da in diesen Monaten die Weichen für einen guten Einstieg in unser Bildungssystem gestellt werden. Insgesamt habe die Erfahrung der ersten Förderrunde gezeigt, wie wichtig über die Beratung hinaus für alle Zielgruppen des EHAP eine intensivere Begleitung zu den lokal und regional vorhandenen Hilfeangeboten ist. Sie wird daher in der zweiten Runde verstärkt gefördert. Ab sofort können Kommunen, Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege und sonstige gemeinnützige Träger Vorschläge für lokale oder regionale Projekte in ganz Deutschland einreichen. Es können Projekte mit einem Finanzvolumen von bis zu einer Million Euro gefördert werden.

Mehr Informationen unter www.ehap.bmas.de sowie www.fruehe-chancen.de.

Hintergrund

Der Hilfsfonds ist  nach Angaben der beiden Bundesministerien mit insgesamt 93 Millionen Euro ausgestattet, um Menschen in Armut und Ausgrenzung an lokal oder regional vorhandene Hilfeangebote heranzuführen. Dazu gehören beispielsweise die Migrationserstberatung, die medizinische Beratung und Versorgung, der sozialpsychiatrische Dienst, die Familienberatung, das Jugendamt und die Wohnungslosenhilfe. In der ersten Förderrunde wurden bis Ende Juni 2018 rund 67.500 Menschen beraten.


Quelle: Presseinformation des BMFSFJ vom 6. Juli 2018