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DVfR fordert Ausbau interdisziplinärer Förderung

Ende November lud die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) zu einer Fachtagung ein, auf der sich ca. 80 Fachleute zur Frage austauschten, wie Inklusion für Kinder mit Behinderungen verwirklicht werden kann. Hier finden Sie den Tagungsbericht:

Für eine gelingende Teilhabesicherung ist wesentlich, dass medizinisch-therapeutische, pädagogische und rehabilitative Versorgungs- und Förderbedarfe frühzeitig erkannt werden und die verschiedenen Sektoren des komplexen Gesundheits- und Sozialsystems vernetzt zusammenarbeiten. Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der DVfR, stellte fest, dass „die rechtlichen Grundlagen die notwendige sektorenübergreifende Kooperation in der Praxis nicht ausreichend fördern. Dies geht zu Lasten der betroffenen Kinder und Familien und ist ein Hemmnis für die Inklusion.“

Die DVfR hatte kürzlich zwei Positionspapiere mit Vorschlägen zur verbesserten Teilhabeförderung von Kindern mit Behinderungen im Vorschulalter, insbesondere in Kindertagesstätten (Kitas) veröffentlicht. Breite Zustimmung unter den über 80 teilnehmenden Expertinnen und Experten fand das Anliegen, Unterstützungsangebote mit Hilfe sektorenübergreifender Netzwerke und unter Berücksichtigung der familiären Situationen und Unterstützung der Eltern bedarfsgerecht auszubauen. Für die Entwicklung hin zu mehr inklusiven Kitas sei eine gute Zusammenarbeit mit den Frühförderstellen besonders wichtig. Die Ausstattung solcher Kitas mit interdisziplinären Teams wurde teils kontrovers diskutiert. Gelingensbedingungen seien eine auskömmliche Finanzierung, eine gute und umfassende Bedarfsermittlung, eine vernetzte Förderplanung und eine gut abgestimmte Durchführung der Maßnahmen „wie aus einer Hand“. Betroffene Familien müssten in die Förderplanung einbezogen und ganzheitlich gezielt unterstützt werden. Dazu wurden konkrete Lösungsansätze erörtert.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, wies darauf hin, dass „die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention völkerrechtliche Verträge sind und dementsprechend verlässlich umgesetzt werden müssen. Für Kinder mit Behinderungen und ihre Familien bedeutet dies, dass die erforderlichen Leistungen auch ankommen müssen“. Der Leiter des zuständigen DVfR-Fachausschusses, Dr. Tomas Steffens, Diakonie Deutschland, betonte abschließend, wie wichtig die sektorenübergreifende Beratung und Begleitung der Familien sei: „Nicht die Familien, sondern das Gesundheits- und Sozialsystem ist in der Verantwortung, einen einfachen, sozusagen barrierefreien Zugang zu den Leistungen zu ermöglichen.“


Quelle: Pressemitteilung des DVfR vom 5.12.2019