Drohende Wohnungslosigkeit durch Prävention vermeiden

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. spricht sich in seinen aktuellen Empfehlungen für die Stärkung vorbeugender Hilfen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit aus.

Seit dem Jahr 2008 ist die Zahl der wohnungslosen Menschen in der Bundesrepublik um ca. 25 % gestiegen. 2012 waren 284.000 Menschen ohne Wohnung und 130.000 Menschen von Wohnungsverlust bedroht. Da preisgünstige Wohnungen insbesondere in wirtschaftlich dynamischen Regionen knapper werden, steigen die Risiken für Wohnungslosigkeit in Deutschland weiter an. „Die Menschen verlieren mit ihrer Wohnung eine wichtige Existenzgrundlage. Je länger die soziale Notlage andauert, umso schwerer gelingt ihre gesellschaftliche Wiedereingliederung“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Das ist nicht nur mit viel persönlichen Leid verbunden, sondern hat auch unnötig höhere Kosten zur Folge.“ Der Deutsche Verein fordert daher, Menschen in bedrohten Wohnverhältnissen möglichst frühzeitig zu helfen. Zeigen sich Anzeichen für einen Wohnungsverlust, sollte alles Sinnvolle unternommen werden, um das noch bestehende Wohnverhältnis zu erhalten.  Kommunen und freie Träger sollten gemeinsam präventiv orientierte Unterstützungs- und Hilfsnetzwerke aufbauen. Der Deutsche Verein empfiehlt, örtliche Fach- oder Koordinierungsstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit einzurichten, damit Bürgerinnen und Bürger in Wohnungsnotfällen rasch die richtigen und erforderlichen Hilfen erhalten und gezielt auf individuelle Notlagen eingegangen werden kann. Hierzu sollten die örtlichen Jobcenter, die freien Träger der Wohnungslosenhilfe, die sozialen Dienste und die Wohnungswirtschaft als Kooperationspartner gewonnen werden. Wurde ein Mietverhältnis aufgrund von Mietschulden gekündigt, hilft meist nur noch eine Begleichung der Schulden, um das Wohnverhältnis noch zu retten. Besonders wichtig ist deshalb der frühzeitige persönliche Kontakt mit den Menschen in bedrohten Wohnverhältnissen. So könnten Wohnungsunternehmen sozialarbeiterische Hilfen bereits bei auffälligen Mietverhältnissen initiieren. Freie Träger können Menschen ansprechen, die auch in sozialen Notlagen das Sozialamt meiden. Nachgehende Hilfen können dazu beitragen, dass die Notlage dauerhaft überwunden wird. Die Empfehlungen sind unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-17-13-Praevention-von-Wohnungslosigkeit abrufbar. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 24.09.2013
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