DRK: Flüchtlinge während der Ausbildung nicht abschieben

Das Deutsche Rote Kreuz fordert eine Aufenthaltserlaubnis für junge Flüchtlinge, die in Deutschland einen Ausbildungsberuf erlernen. „Wer einen Azubi-Vertrag in der Tasche hat, darf für die Dauer seiner Ausbildung nicht abgeschoben werden. Es ist wichtig, dass sowohl Asylbewerber als auch Betriebe eine gewisse Planungssicherheit erhalten“, sagt DRK-Vizepräsidentin Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg. Vor allem in Gesundheitsberufen müssten fachliche Qualifikationen von Flüchtlingen außerdem bundesweit schneller anerkannt werden.

Duldungen für junge Asylbewerber, die sich in einer dreijährigen Ausbildung befinden, sollen nach dem jetzigen Gesetzentwurf der Bundesregierung nur jährlich verlängert werden. Auch die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Ausbildungsabschluss liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde. Selbst wenn der Betrieb den durch ihn Ausgebildeten weiter beschäftigen will, muss nach wie vor eine Vorrangprüfung vorgenommen werden. Diese hat zur Folge, dass ein Arbeitsplatzvorrangig an Deutsche oder EU-Bürger vergeben wird. „Wer seine Lehre erfolgreich abschließt, sollte auch dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen, wenn er Arbeit findet. Das würde den Flüchtlingen und der Wirtschaft helfen“, sagt Frau von Schenck. Wichtig sei ebenfalls eine schnellere bundesweite  Anerkennung von fachlichen Qualifikationen von Flüchtlingen. „Besonders im Gesundheitsbereich werden händeringend Arbeitskräfte gesucht. Doch Flüchtlinge mit zum Teil sehr guter Ausbildung müssen lange auf die Anerkennung ihrer Qualifikation und damit auf Arbeitsmöglichkeiten warten. Dabei wollen sie meist so schnell wie möglich ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten“, sagt die DRK-Vizepräsidentin. Gerade im Gesundheitswesen führe die Anerkennung von Ausbildungszertifikaten in einem Bundesland bisher nicht automatisch zur Anerkennung in anderen Bundesländern. Bisher entscheide jedes Bundesland durch eine eigene Behörde selbst. Hier würden dringend länderübergreifende Lösungen, wie in anderen Berufszweigen auch, gebraucht.
In Hinblick auf den Arbeitsmarkt und den zunehmenden Fachkräftemangel gehören auch Vorrangprüfung und das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit auf den Prüfstand.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 30.06.2015