DKHV: Belange der Kinderhospizarbeit in Häuslicher Krankenpflege berücksichtigen

Der Deutsche Kinderhospizverein (DKHV) begrüßt das Vorhaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Ergänzung der Richtlinie über die Verordnung häuslicher Kran­ken­pflege mit Leistungen für Palliativpatientinnen und Patienten. Der Fachverband für ambulante Kinder- und Jugendhospizarbeit ist jedoch zugleich der Meinung, dass dabei noch ein gutes Stück gemeinsamen Weges vor den Beteiligten liege, um Kindern mit lebensverkürzenden Erkrankungen voll gerecht zu werden. Der G-BA wurde mit dem Hospiz- und Palliativgesetz, das Ende 2015 beschlossen wurde, be­auftragt in seiner Richtlinie die Maßnahmen und Leistungen der Palliativ­versorgung näher zu bestimmen. In einer Stellungnahme macht jetzt der DKHV Vorschläge, der Lebenssitution von lebensverkürzend erkrankten Kindern und Jugendlichen besser gerecht zu werden: Vor allem geht es dabei um eine stärkere Berücksichtigung von Krankheitsverläufen unheilbar kranker Kinder und Jugendlicher, ihrer Lebenserwartung und um die Berücksichtigung, dass kinder- und jugendhospizlichen Begleitung notwendige Befähigung braucht. Für Martin Gierse, Geschäftsführer des DKHV, setzt sich die tägliche eigene Arbeit in der Unterstützung des Gemeinsamen Bundesausschusses fort: „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, und die Hospizbegleitung von Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich von der für Erwachsene.“ Die DKHV-Stellungnahme zur Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie ist zu finden auf den Internetseiten www.deutscher-kinderhospizverein.de

Quelle: Presseinformation des Deutschen Kinderhospizverein vom 8. August 2016