"Diversity-Kompetenz hat in der Justiz noch kaum Stellenwert"

Zum 1. Deutschen Diversity-Tag am 11. Juni

Berlin – Anlässlich des 1. Deutschen Diversity-Tags mahnt das Deutsche Institut für Menschenrechte zu einem wertschätzenden und professionellen Umgang in der Justiz mit Vielfalt und Unterschiedlichkeiten von Menschen. "Diversity-Kompetenz hat in der Justiz nahezu noch keinen Stellenwert", kritisiert Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. Die Folge davon seien Barrieren beim Zugang zum Recht. Wenn Anwaltschaft, Richterschaft, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen kein Bewusstsein besäßen für Unterschiedlichkeiten und für immer noch damit verbundene Chancenungleichheiten und Ausschlussmechanismen in der Gesellschaft, könnten sie auch nicht effektiv mit den vielfältigen Parteien kommunizieren oder sie angemessen vor Gericht vertreten, so Rudolf. "Der Zugang zum Recht aber ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Menschenrechte und daher zu sichern."

Fehlende Diversity-Kompetenz kann auch dazu führen, dass Diskriminierungen erst gar nicht erkannt werden. "Nur ein Bruchteil aller Diskriminierungsfälle gelangt in die anwaltliche Beratung und ein noch kleinerer Teil führt zu Gerichtsverfahren", bedauert Nina Althoff, Juristin und Leiterin des Projekts "Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt" am Institut. Deutschland sei aber menschenrechtlich zu einem effektiven Rechtsschutz gegen Diskriminierung verpflichtet.

"Die juristische Aus- und Fortbildung sollte um Diversity-Trainings und Sensibilisierungsmaßnahmen zu Ausschließungsmechanismen wie Rassismus und Sexismus ergänzt werden", fordert Althoff. Bislang fehle ein solches Angebot weitgehend. Das Projekt "Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt" entwickelt solche Informations- und Fortbildungsmodule mit dem Ziel, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Diversity und menschenrechtsbasiertem Diskriminierungsschutz zu qualifizieren. Langfristiges Ziel des Projekts ist es, solche Fortbildungen in die Curricula der juristischen Bildungsträger aufzunehmen. Das Projekt stützt sich auf Kooperationspartner wie das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI), den Deutschen Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).

Diversity meint eine Vielzahl von Dimensionen wie ethnischer Hintergrund, Religion, Behinderung, Geschlechtsidentitäten, sexuelle Vielfalt, Alter oder Lebenskonzepte.


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V. vom 11.06.2013