Die Eingliederungshilfe jetzt aus der Sozialhilfe lösen

Zu einem Gedankenaustausch über die zukünftige Gestaltung der Leistungen für Menschen mit Behinderung trafen sich in Düsseldorf Mitglieder des Vorstandes der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger1 und die Vertreter der Fachverbände für Menschen mit Behinderung2. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand das in der Bund-Länder-Vereinbarung zum Fiskalpakt für die nächste Legislaturperiode angekündigte Bundesleistungsgesetz, das die rechtlichen Vorschriften der Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablösen soll und wesentlichen Einfluss auf die von den Verbänden geforderte und den Bundesländern geplante Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe haben wird. Die Fachverbände und die überörtlichen Sozialhilfeträger waren sich darin einig, dass ein Bundesleistungsgesetz sowohl zu einem Zuwachs an Teilhabe und Entscheidungsmöglichkeiten für das Leben von Menschen mit Behinderungen als auch zu einer deutlichen und unmittelbar wirkenden Entlastung der Haushalte der zuständigen Leistungsträger führen muss. Ein Bundesleistungsgesetz muss einen wesentlichen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft leisten. Die UN-Behindertenrechtskonvention liefert den Maßstab dazu. Der von den Ländern verfolgte Ansatz der Personenzentrierung nach Maßgabe der individuellen Bedarfsdeckung in einem offenen Katalog von Eingliederungs- und Teilhabeleistungen wurde von den Gesprächspartnern als richtungsweisend angesehen. Maßstäbe und Grundsätze von Bedarfsfeststellungsverfahren, die Abgrenzung von Fachleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt, die Möglichkeiten eines Bundesteilhabegeldes und die Schnittstelle zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung wurden erörtert. Beide Seiten waren übereinstimmend der Auffassung, dass die aktuelle politische Situation eine einmalige Chance für behinderte Menschen und für die Gesellschaft darstellt, die nicht ungenutzt bleiben darf. Die Gespräche sollen noch vor der Bundestagswahl im September fortgesetzt werden. 1 Die BAG der überörtlichen Sozialhilfeträger ist der freiwillige Zusammenschluss der 23 überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Gemeinsam verantworten sie als Leistungsträger den überwiegenden Teil des Ausgabenvolumens der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. 2 Zu den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung haben sich der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), die Bundesvereinigung Lebenshilfe, die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP), der Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit und der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) zusammengeschlossen. Sie vertreten die Interessen eines großen Teils der Menschen mit Behinderung, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind. In den Einrichtungen und Diensten ihrer Mitgliedsorganisationen wird der überwiegende Teil der Leistungen der Eingliederungshilfe in Deutschland erbracht.

Quelle: Pressemitteilung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 02.04.2013