Diakonie Deutschland begrüßt Entscheidung der EKD-Synode zum kirchlichen Arbeitsrecht

27.11.2013 | Sozialmanagement | Nachrichten

Die Diakonie begrüßt, dass die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland das kirchliche Arbeitsrecht neu geregelt hat. "Damit wird ein fairer Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gewährleistet", sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier am 13.11.2013 in Düsseldorf. Er hoffe, dass nach diesem Votum Verdi den Weg mitgehen werde.

"Die Diakonie hat ihre Hausaufgaben bereits gemacht. Mit dem neuen Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz sind die Vorarbeiten der Diakonie bestätigt worden", betont Jörg Kruttschnitt, für das Arbeitsrecht zuständiger Vorstand der Diakonie Deutschland. "Kirchengemäße Tarife dem Dritten Weg gleichzustellen, war ein großer Schritt." Die Diakonie hat bereits im Oktober auf ihrer Delegiertenkonferenz eine entsprechende Neuordnung ihrer Arbeitsrechtlichen Kommission und der Rahmenbestimmung der Mitgliedschaft verabschiedet. Das Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz muss noch von den 20 Landeskirchen in eigenes Recht umgesetzt werden. Mit dem neuen Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz reagiert die EKD auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom letzten November. Dieses hatte gefordert, dass die Gewerkschaften bei der Arbeitsrechtssetzung von Kirche und Diakonie stärker beteiligt werden und die Verhandlungsergebnisse verbindlich sein müssen.
Bei diakonischen Trägern sind bundesweit rund 450.000 Voll- und Teilzeitkräfte beschäftigt.

Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband vom 13.11.2013
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