Diakonie begrüßt Gerichtsurteil zu Hartz IV für EU-Bürger

22.10.2013 | Sozialpolitik | Nachrichten

Die Diakonie begrüßt das Urteil des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts, das EU-Bürgern Hartz-IV-Leistungen zuspricht. Das Gerichtsurteil bestätigt nach Auffassung von Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland die Rechtsauffassung der Diakonie.

"Wer EU-Bürgern Grundsicherungsleistungen wie Hartz IV vorenthält, begeht Rechtsbeugung. Er ignoriert damit das Diskriminierungsverbot für EU- Bürger und die im europäischen Fürsorgeabkommen festgehaltenen Rechtsgrundsätze. Bürger der europäischen Union genießen grundsätzlich gleiche Rechte." Es sei menschenrechtlich nicht vertretbar, wenn Arbeitskräfte europaweit Arbeitsangeboten hinterher wandern sollen, aber in Deutschland kaum Hilfe erfahren, wenn sie nicht sofort einen Job bekämen. "Die wirtschaftliche Freizügigkeit in der EU muss sozial flankiert werden", betont Loheide. Loheide weist auf die starke verfassungsrechtliche Bedeutung der Existenzsicherung in Deutschland hin, die mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden sei. Die Bundesregierung habe dagegen immer neue Hürden für den Bezug von Grundsicherungsleistungen aufgerichtet. Nun sehen sich auch die Kommunen, die sich an die Vorgaben des Bundes gehalten haben, mit Leistungsnachforderungen konfrontiert. Loheide fordert nun ein starkes Engagement des Bundes in der Existenzsicherung: "Die Bundesregierung muss ihre sozialpolitische Verantwortung wahrnehmen und dabei die Kommunen unterstützen, die Nachzahlungen nur schwer leisten können. Viele Kommunen befinden sich aufgrund großer sozialer Probleme vor Ort in Haushaltsnotlagen, wenn sie Rechtsansprüche auf Sozialleistungen und soziale Infrastrukturleistungen finanzieren, statt den Menschen soziale Rechte vorzuenthalten."

Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband vom 11.10.2013
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