Deutscher Verein begrüßt geplante Entschärfung der Hartz-IV-Sanktionen

Mit der Abkehr von der altersabhängigen Ungleichbehandlung bei der Hartz-IV-Gesetzgebung folgt das Bundesarbeitsministerium einer Kernforderung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Berlin – Die derzeit geltenden strengeren Regelungen für unter 25-Jährige sind nach Auffassung des Deutschen Vereins nicht nur im Hinblick auf einen möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz verfassungsrechtlich bedenklich. Die schwerwiegenderen Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung können bei jugendlichen Leistungsempfängern auch ein „Entgleiten“ begünstigen. Sie konterkarieren damit das Ziel einer durch das Gesetz vorgesehenen besonderen Förderung junger Menschen. Der Deutsche Verein hat sich seit Beginn der Hartz-IV-Gesetzgebung in verschiedenen Diskussionsbeiträgen und Stellungnahmen mit der Absenkung des Arbeitslosengeldes II wegen Pflichtverletzungen der Leistungsempfänger befasst und gesetzliche Reformen bei den Sanktionsregelungen angemahnt. Mit seinen im Vorjahr veröffentlichten „Empfehlungen zur Reform der Sanktionen im SGB II“ hat der Deutsche Verein der Debatte neue Impulse gegeben, die nun umgesetzt werden. „Mit unseren Empfehlungen haben wir dem Gesetzgeber konkrete Reformvorschläge unterbreitet und aufgezeigt, wie durch Bürokratieabbau eine bessere Förderung der Hartz IV-Leistungsberechtigten möglich ist“, sagt Vorstand Michael Löher. Man begrüße daher die konkreten Überlegungen des Gesetzgebers „zur Weiterentwicklung des Sanktionenrechts“, die im Herbst in ein Gesetzgebungsverfahren münden sollen. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes müsse sichergestellt sein, dass Sanktionen nicht zu einem Wohnungsverlust führen. Zahlungsrückstände, die eine Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter zur Folge haben, können schwerwiegende Konsequenzen für die Leistungsberechtigten und hohe Folgekosten bei den Jobcentern bewirken. Daher sollten Leistungen für Unterkunft und Heizung künftig nicht mehr in die Sanktionen einbezogen werden. Das vollständige Dokument mit den Reformvorschlägen des Deutschen Vereins kann abgerufen werden über den Link:
http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-26-12-Sanktionen-SGB-II. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 17.09.2014