Deutscher Städtetag: Neuregelung sozialer Leistungen für EU-Bürger ist gut

stellvertretender Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy: Zuwanderung in die Sozialsysteme kann so verhindert werden

Helmut Dedy, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, bezog zum gerade vorgelegten Referentenentwurf des Gesetzes zu Sozialleistungen für EU-Bürger Stellung: "Es ist gut und die Städte sind erleichtert, dass die Bundesregierung den Anspruch von EU-Bürgern auf Sozialleistungen in Deutschland neu regeln will. Das neue Gesetz wird nach dem, was bisher bekannt ist, Rechtssicherheit schaffen und erhebliche finanzielle Belastungen der Städte durch zusätzliche Sozialleistungen abwenden." Die Urteile des Bundessozialgerichts, wonach erwerbsfähige EU-Bürger nach einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe hätten, waren in den Kommunen auf großes Unverständnis gestoßen. Der Deutsche Städtetag hat deshalb als kommunaler Spitzenverband der kreisfreien und der meisten kreisangehörigen Städte in Deutschland in den vergangenen Monaten mehrfach deutlich gemacht, wie wichtig für die Kommunen eine gesetzliche Klarstellung ist. Dedy erläuterte: "Erwerbsfähige EU-Bürger, die in Deutschland erstmals Arbeit suchen, sind vom Gesetzgeber bewusst von Sozialleistungen im Hartz IV-System ausgeschlossen worden. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung kürzlich als rechtmäßig bestätigt. Die Städte begrüßen daher das Gesetzgebungsvorhaben des Bundes. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht vor, dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) und der Sozialhilfe grundsätzlich ausgeschlossen sind, wenn sie nicht arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Der geplante neue Anspruch auf Überbrückungsleistungen der Sozialhilfe von maximal vier Wochen erscheint aus Sicht der Städte vertretbar, um die Rückreise zu ermöglichen." Er betonte: "Es ist für die Akzeptanz der Arbeitnehmerfreizügigkeit sinnvoll, dass ein Sozialleistungsanspruch für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger erst nach einem Aufenthalt von fünf Jahren entstehen soll: für Erwerbsfähige im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und für nicht Erwerbsfähige im Rahmen der Sozialhilfe. Die Zuwanderung in die Sozialsysteme kann so verhindert werden".

Quelle: Presseinformation des Deutschen Städtetages vom 28. April 2016