DBJR warnt vor Auflösung der Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wird gerade die Kinder- und Jugendarbeit demontiert und damit Mitwirkungsrechte junger Menschen. Das Land  spart bei Förderung und Fachkräften. Städte und Gemeinden zerstören wirksame Strukturen, über die Kinder und Jugendliche ihre Interessen vertreten. „Das ist ein Skandal“, sagt Lisi Maier, Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR), der bundesweit mehr als sechs Millionen engagierte Kinder und Jugendliche vertritt. Bereits jetzt wird deutlich, dass eine kurzsichtige Sparpolitik bei Landesprogrammen zur Jugendförderung und zum Fachkräfteprogramm drastische Folgen in Sachsen-Anhalt haben wird. Wenn nach Stand der Dinge mindestens jede dritte Stelle in der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit wegfällt, Freizeitangebote und -aktivitäten massiv eingeschränkt werden oder Kinder- und Jugendhäuser schließen, hat das negative Konsequenzen: „Junge Menschen verlieren das Vertrauen in die Demokratie, wenn Parlamente gegen ihre Interessen und Bedarfe entscheiden“, warnt Lisi Maier. Wenn Kinder und Jugendliche in manchen Gegenden Sachsen-Anhalts keine Ansprechpersonen mehr finden, die sie unterstützen, selbstbestimmt gemeinsam mit Gleichaltrigen Freizeit, Erfahrungen und Selbstwirksamkeit zu erleben, dann nimmt das Interesse an gesellschaftlicher Teilhabe und Demokratie an. Extremistische Gesinnungen können die Folge einer unzureichend ausgestatteten Kinder- und Jugendarbeit sein. Das jüngste Negativbeispiel gibt der Magdeburger Stadtrat. Er strich vergangene Woche einstimmig Personalressourcen des Stadtjugendrings Magdeburg. Damit entzog er dem Stadtjugendring personelle Kapazitäten für seine Kernaufgabe: Die Vertretung kinder- und jugendpolitischer Interessen. Hinzu kommt, dass die Unterstützung der Jugendverbandsarbeit künftig nur noch nebenbei von anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit geleistet werden soll. „Das ist kein Ersatz für eine nach Paragraf 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes entsprechende Förderung von Jugendverbänden“, sagt Lisi Maier. Sie stützt sich auf ein Rechtsgutachten, das Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner aus der Anwaltskanzlei Bernzen Sonntag für den DBJR erstellt hat. Der Jurist kommt zum Schluss: Hinsichtlich der Förderung der Jugendverbandsarbeit hat der Gesetzgeber den höchsten Verpflichtungsgrad gewählt Die Jugendverbandsarbeit IST nach Paragraf 12 SGB VIII zu fördern. Der Stellenabbau bei den Kinder- und Jugendringen in Magdeburg und konkret auch im Burgenlandkreis widerspricht zudem einem vom Land geplanten jugendpolitischen Programm, das junge Menschen in Sachsen-Anhalt einbeziehen soll, ihre Bedürfnisse, Meinungen, Wünsche und Visionen beachten will. „Es braucht eine jugendpolitische Vertretung mit einer entsprechenden öffentlichen Förderung, sonst schwächt man die Demokratie in ihrer Qualität und Struktur“, sagt Lisi Maier.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) vom 14.11.2013