DBfK: Personalbemessung in der Pflege nicht freiem Spiel der Kräfte überlassen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert gesetzlich definierte Pflegepersonalbemessung und Personalmindeststandards in den Krankenhäusern. Dazu stellt er heute das Faktenblatt „Nurse-to-Patient Ratios“ des Weltverbands der Pflegeberufe (ICN) in deutscher Übersetzung vor. Es sei verantwortungslos, die Personalbemessung in der Pflege dem freien Spiel der (ökonomischen) Kräfte zu überlassen, Wohin das führt, lasse sich an der Pflegesituation in deutschen Kliniken ablesen: Pflegen im Laufschritt, Versorgungs- und Hygienemängel, Medikationsfehler, gravierende Kommunikationsdefizite. Das Sparen an Pflegepersonal habe für die Beschäftigten gravierende Folgen: hohe Krankheitsausfälle, steigende Zahl stressbedingter Erkrankungen, Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutzbestimmungen, ethische Konflikte sowie schleichende Demotivierung. Das muss endlich aufhören!“, fordert DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. Seit Aussetzen der Pflege-Personalregelung (PPR) 1996 und vor allem mit Einführung des DRG-Systems haben sich laut DBfK die Probleme kontinuierlich verschärft. Für Krankenhäuser wie für Pflegeheime fordert der Berufsverband der Pflegenden die Bemessung und Qualifikation des einzusetzenden Pflegepersonals am tatsächlichen Versorgungs- und Pflegebedarf der Patientnnen und Patienten, eine verpflichtende Einführung gesetzlicher Personalbemessung, inklusive vorgegebener, nach oben justierbarer Mindeststandards sowie die Kontrolle der Einhaltung und Sanktionen gegen Verstöße. Auch der Deutsche Ethikrat hatte in seiner jüngst veröffentlichten Stellungnahme „Patientenwohl als ethischer Maßstab für das Krankenhaus“ die Einführung von gesetzlichen Pflegepersonalschlüsseln einschließlich Mindestquoten empfohlen. „Die Patientenversorgung in den deutschen Kliniken wäre längst kollabiert, wenn die Pflegefachpersonen nicht Tausende von Überstunden pro Jahr leisten, häufig auf Pausen verzichten und an eigentlich freien oder Urlaubstagen kurzfristig zum Dienst antreten würden, erklärt dazu der DBfK. In einer eigenen Umfrage im Rahmen der Aktion ‚Mein Recht auf Frei‘ hatte er bereits im Frühjahr darauf hingewiesen. Das ICN-Faktenblatt „Nurse-to-Patient Ratios“ in deutscher Übersetzung gibt es als Download unter https://www.dbfk.de/media/docs/download/Internationales/ICN-Faktenblatt-Nurse-to-Patient-Ratios-2016.pdf


Quelle: DBfK-Pressemitteilung vom 22. Juli 2016