Das ändert sich im neuen Jahr

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend treten zum Jahreswechsel treten mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft. Nach eigenen Informationen betrifft das den Mutterschutz, der ausgeweitet wird und einige Familienleistungen, die erhöht werden. Ab dem 6. Januar gelte auch der individuelle Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz. Damit können Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber erfragen, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/das-aendert-sich-2018/120510

Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Übersichten über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen veröffentlicht, die zum 1. Januar beziehungsweise zum Jahresbeginn 2018 im eigenen Zuständigkeitsbereich wirksam werden. Dazu gehören unter anderem neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Die Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums unter www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html


Quelle: Meldungen der Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie Familie, Frauen, Senioren und Jugend