Caritas fordert Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung

Anlässlich der Sitzung des Innenausschusses zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderung am 03.06.2013 fordert der Deutsche Caritasverband, dass auch Menschen, die eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten in Anspruch nehmen, endlich selbst wählen dürfen. „Viele Menschen mit Behinderung, die derzeit nicht zur Wahl gehen dürfen, sind durchaus in der Lage, eine eigenständige Entscheidung zu treffen. Ihr Recht zu Wahl muss unverzüglich im Wahlrecht verankert werden“, betont Caritas-Generalsekretär Georg Cremer. Deutschland verstößt mit der jetzigen Regelung gegen Artikel 29 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Danach sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Menschen mit Behinderung alle politischen Rechte zu garantieren sowie angemessene Maßnahmen zu treffen, damit diese Rechte auch tatsächlich ausgeübt werden können. „Wir fordern alle Parteien auf, ihr Wahlprogramm auch in leichter Sprache zu veröffentlichen. Nur so können Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen ihr Wahlrecht auch wirklich ausüben“, betont Cremer. Wahlunterlagen seien durch Symbole und Bilder so zu gestalten, dass die Stimmabgabe auch für Analphabeten möglich wird. Beim Wahlvorgang selbst müsse bei Bedarf auch eine Assistenz durch eine Vertrauensperson möglich sein.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 03.06.2013