Caritas: EU darf Rechtsprinzipien und gemeinsame Werte nicht aufgeben

Die Pläne der EU-Kommission zur Umgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) stellen für den Deutschen Caritasverband in wichtigen Elementen einen Systemwechsel dar, der den Zugang zum Recht auf Asyl für viele Berechtigte faktisch unmöglich macht. Für den Deutschen Caritasverband gehört es zum Auftrag der EU unabdingbar dazu, fundamentale Rechtsprinzipien und grundlegende Wertvorstellungen nicht, auch nicht in Teilen, in Frage zu stellen.

 „Ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) muss der individuellen Situation von Schutzbedürftigen Rechnung tragen. Neue EU-Regelungen, welche die entwickelten Standards absenken oder den Zugang zum Asylverfahren erschweren, wären ein fatales Zeichen im Ringen um den Bestand eines Europas, das weltweit als Garant für die Wahrung von Menschenrechten wahrgenommen wird", betont Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich des heutigen Jahresempfangs der Hauptvertretung des Deutschen Caritasverbandes in Brüssel. Der individuelle Flüchtlingsschutz müsse erhalten bleiben, dazu ein für alle Schutzsuchende faires und transparentes Verfahren zur inhaltlichen Prüfung der Schutzgründe. Eine Verlagerung der Verantwortung auf Drittstaaten verbunden mit einer Absenkung von Schutzkriterien werde dagegen geltenden völker- und menschenrechtlichen Vorgaben nicht gerecht.


Quelle: Presseinformation des Deutschen Caritasverbandes vom 6. Dezember 2017