BZgA und Turner kooperieren für Suchtprävention und gesundes Altern

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Deutsche Turner-Bund (DTB) und die Deutsche Turnerjugend (DTJ) setzen ihre langjährige Zusammenarbeit fort. Heute unterzeichneten die Partner im Rahmen des Deutschen Turnfestes in Berlin die neue Kooperationsvereinbarung. Im Zentrum der zukünftigen gemeinsamen Aktivitäten stehen die Themen Suchtprävention und gesundes Altern. Das teilt das Bundesministerium für Gesundheit mit.

Um die meist ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vereinen zu unterstützen, sollen erfolgreiche und praxisnahe Programme wie „Kinder stark machen" zur frühen Suchtvorbeugung und „Gesund und aktiv älter werden" sowie „Älter werden in Balance" gemeinsam mit DTB und DTJ fortgesetzt und Qualifizierungsangebote ausgebaut werden. Zudem wirkt die BZgA zukünftig in der neuen „Offensive Kinderturnen" des DTB mit.

Die Beteiligung von DTB und DTJ am bundesweiten Aktionsbündnis „Alkoholfrei Sport genießen", das 2016 von der BZgA initiiert wurde, ist ebenfalls Gegenstand der Vereinbarung. Hier sind die Turn- und Sportvereine aufgerufen, ein Zeichen für den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu setzen. Außerdem wird die seit 2009 durchgeführte BZgA-Präventionskampagne „Alkohol? Kenn dein Limit." in die Kooperation aufgenommen. Mit der Kampagne werden Jugendliche im Alter von 16 bis 20 Jahren erreicht. Die BZgA wird mit so genannten Peers auf ausgewählten Veranstaltungen des DTB und der DTJ vertreten sein. Peers sind geschulte junge Erwachsene, die Jugendliche im persönlichen Gespräch zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol anregen sollen. Die „Kinderturn-Show – echt stark!", die am 9. Juni im Tempodrom in Berlin aufgeführt wird, greift das Thema der frühen Suchtprävention auf.

Mehr Informationen unter www.kinderstarkmachen.de

www.alkoholfrei-sport-geniessen.de
www.kenn-dein-limit.info
www.gutdrauf.net
www.gesund-aktiv-aelter-werden.de
www.aelter-werden-in-balance.de


Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Gesundheit vom 6. Juni 2017