Bundestag beschließt Änderung des Personenstandsrechts

Kristina Schröder: "Neuregelung ermöglicht einen würdigen Umgang mit 'Sternenkindern'"

Der Deutsche Bundestag hat am späten Donnerstagabend einstimmig das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz - PStRÄndG) beschlossen. Das Gesetz gibt Eltern von so genannten "Sternenkindern" - also Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden - erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben. Bisher war eine solche Beurkundung nicht möglich. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder: "Die Änderung des Personenstandsrechts zugunsten der vielen Mütter und Väter eines so genannten 'Sternenkindes' ist nicht nur rechtlich und familienpolitisch notwendig, sondern vor allem eine Frage der Menschlichkeit. Eltern, die mit einer Fehlgeburt einen schweren Schicksalsschlag erlitten hatten, mussten bisher auch noch hinnehmen, dass ihr totes Kind behandelt wird, als hätte es nie existiert. Ich bin sehr froh, dass wir jetzt eine Regelung finden konnten, die endlich einen würdigen Umgang ermöglicht mit diesen 'Sternenkindern', wie viele Eltern sie nennen. Die Neuregelung sieht vor, dass Eltern ihr totes Kind beim Standesamt namentlich anmelden können. Sie können ihm damit offiziell eine Existenz geben und erhalten einen Raum, um Abschied zu nehmen und als Familien wahrgenommen zu werden. Mir war es wichtig, dass die neue Regelung rückwirkend auch für Mütter und Väter gilt, die diesen schweren Schicksalsschlag bereits erleiden mussten." Aus diesem Anlass traf sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder heute (Freitag) in Berlin mit den Eheleuten Martin, mit deren Schicksal und ganz persönlichem Einsatz dieser neue Umgang mit den so genannten "Sternenkindern" besonders eng verbunden ist. Das Personenstandsrechtsänderungsgesetz setzt zudem eine Forderung des Deutschen Ethikrates im Bereich der Intersexualität um. Damit wird es erstmals möglich, das Geschlecht intersexueller Menschen im Geburtenregister offen zu lassen. Beide Neuregelungen gehen zurück auf die Initiative der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.02.2013
www.bmfsfj.de