Bundesregierung verteidigt Ausbildungspläne in der Pflege

Bundesgesundheitsminister Gröhe nahm Stellung auf öffentlicher Sitzung des Petitionsausschusses

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen für eine Generalisierung der Ausbildung zu den Berufen Krankenpfleger, Altenpfleger und Kinderkrankenpfleger fest. Das machte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses deutlich. Dabei wandte sich der Minister gegen die Einschätzung der Petentin Monika Otte, die sich für den Erhalt einer eigenständigen Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung einsetzt. Eine Zusammenlegung der Ausbildung in den Pflegeberufen führt aus ihrer Sicht dazu, dass das Ausbildungsziel, „die vielfältigen Aufgaben des Pflegeberufes sicher zu übernehmen", nicht erreicht wird. Dies sei gefährlich für die Situation in Kinderkliniken, urteilte Otte. Zukünftige, generalistisch ausgebildete Pflegefachkräfte müssten über „Learning by doing am Kind" ihr nötiges Know-how erlangen. „Die Grundausbildung der Fertigkeiten ist in vollem Umfang gewährleistet", befand hingegen der Bundesgesundheitsminister. Während derzeit im Verlauf der spezialisierten Ausbildung 700 Praxisstunden verpflichtend seien, finde sich in den Entwürfen für ein geändertes Pflegeberufegesetz ein Minimum von 600 Praxisstunden, „erweiterbar auf 1.400 Stunden". Dass nach der Ausbildung Weiterbildungen folgen, wie derzeit auch, werde sich nicht ändern, sagte Gröhe. „Es wird aber zu einer Vertiefung bei der Ausbildung kommen", prognostizierte er. Das sah die Petentin, die als Kinderkrankenschwester am Universitätsklinikum Gießen arbeitet, anders. Das Eckpunktepapier stelle nicht die notwendige Spezialisierung für die Kinderkrankenpflege heraus. Durch die „Kann-Regelung" werde es Ausbildungseinrichtungen geben, die nur die Mindestzahl an Praxisstunden stattfinden lassen würden. So müssten examinierte Pflegekräfte nach der Ausbildung noch nachlernen, sagte Otte. Sie plädierte dafür, 1.600 Praxisstunden als Minimum festzuschreiben. Den Verweis des Ministers auf erfolgreiche Modellprojekte, die gezeigt hätten, dass Generalistik richtig sei, ließ Otte nicht gelten. Von Kinderkrankenpflegern seien die Modellprojekte immer negativ bewertet worden, sagte sie. Dennoch seien sie schlussendlich als positive Empfehlung zusammengefasst worden. „Das wird der Sache nicht gerecht", so die Petentin, die die Befragung als „nicht repräsentativ" und „nicht korrekt zusammengefasst" bezeichnete. Hintergrund (Red. Sozial.de): Die Kinderkrankenschwester Monika Otte hatte am 9. Dezember 2015 eine Petition zum Erhalt des eigenständigen Berufsbildes der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in den Bundestag eingebracht (Petition 62564). Die Petition erreichte bis 25. Januar 2016 147.447 Mitzeichnungen.

Quelle: Deutscher Bundestag hib - heute im bundestag Nr. 199 (Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen) vom 11. April 2016, Autor: Götz Hausding; mit freundlicher Genehmigung www.bundestag.de/presse/hib/201604/-/41814