Bundesrahmenemfehlung häuslicher Krankenpflege endlich vor dem Abschluss

bpa: Ein erster Schritt in die richtige Richtung

Erstmals seit Inkrafttreten der Gesetzesregelung im Jahr 1997 ist es dem Bundes­verband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) zusammen mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege sowie den weiteren Spitzenverbänden der Träger von Pflegediensten und dem GKV-Spitzenverband gelungen, sich auf einen Text zur Bundesrahmenempfehlung nach § 132a SGB V zur häuslichen Krankenpflege zu verständigen. Die abschließende Abstimmung erfolgt nach der Anhörung der Patientenverbände sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im September. Der erzielte Kompromiss beschränkt sich zunächst auf die von den Verhandlungspartnern als vordringlich definierten Aspekte. Hierzu zählt insbesondere die Klärung des Einsatzes der Altenpflegekräfte als Pflegedienstleitung, das Verordnungs- und Genehmigungs­verfahren von Leistungen und das Abrechnungs- und Datenträgeraustausch­verfahren. Weitere Regelungsinhalte werden folgen. „Uns war es wichtig, an den Problemen der Pflegedienste anzusetzen und konkrete Lösungen hierfür vorzusehen. Besonders die Klarstellung zur Ein­beziehung der Altenpflege sowie die deutliche Entschlackung des Abrechnungs­verfahrens und die Reduzierung des erheblichen bürokratischen Aufwandes war und ist uns ein Anliegen. Dazu haben wir den Weg bereitet. Auch indem wir uns auf das Ziel der Nutzung zukunftsweisender technischer Möglichkeiten zur Ver­einfachung und Verschlankung des Antrags-, Genehmi­gungs- und Abrechnungs­verfahren verständigt haben und hierzu die Verhandlungen fortsetzen werden“, resümiert Bernd Tews, Geschäftsführer und Verhandlungsführer des Bundes­verbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Da die Bundesrahmenempfehlung keine unmittelbare Wirkung auf die Landes­rahmenverträge zur häuslichen Krankenpflege entfaltet, war deren unterschied­liche Ausgestaltung als Ausgangspunkt der Verhandlungen zu berücksichtigen. Hinsichtlich des Abrechnungs- beziehungsweise des Datenträgeraustausches hat die Bundesrahmenempfehlung allerdings Vorrang gegenüber den Richtlinien der Krankenkassen. „Es handelt sich um einen Kompromiss, der einiges an Wünschen offenlässt, aber dennoch einen Schritt in die richtige Richtung dar­stellt“, so Tews abschließend.

Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 08.07.2013
www.bpa.de