Bundesjugendkuratorium: Jugendhilfe nach Maß - auch für Geflüchtete

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) kritisiert aktuelle Forderungen nach einer Absenkung der Jugendhilfe-Standards für junge Geflüchtete. Diese hätten den gleichen Anspruch auf Hilfe und Unterstützung wie alle anderen Kinder und Jugendlichen in Deutschland, heißt es dazu in einem Zwischenruf.  Das Kuratorium benennt darin rechtliche Rahmenbedingungen und fachliche Standards, die aus seiner Sicht nach geltender Fassung bereits ausreichend Flexibilität ermöglichen. Das Beratungsgremien der Bundesregierung mit Sachverständigen aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft reagiert damit auf die seitens einzelner Länder und anderer Akteure geäußerte Absenkungsforderung. Diese Forderung widerspräche der UN-Kinderrechtskonvention, dem Genfer Flüchtlingsabkommen und den geltenden Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts, so das Gremium. Mit gutem Grund würden in der Kinder- und Jugendhilfe spezifische Standards gelten, die sich unter anderem auf allgemeine Fragen des Kinderschutzes, die Unterbringung, das Betreuungspersonal, die Möglichkeiten der Beschwerde und Beteiligung beziehen. Zudem orientiere sich die Entscheidung über die Gewährung von Hilfen an der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Hilfe. Damit sei für jeden Einzelfall die Möglichkeit der Anpassung vorhanden. In den vergangenen zwei Jahren sind höhere Zahlen junger Menschen nach Deutschland geflüchtet. Dies hat zu erhöhten Kosten der Kinder - und Jugendhilfe geführt, was jedoch kein Argument für eine Absenkung der Hilfestandards sein dürfe. Das BJK ruft alle beteiligten Akteure zu einer sachlichen Debatte über die Bedarfe junger Geflüchteter auf, die ausschließlich von den Maßstäben der Erforderlichkeit und Geeignetheit gesteuert wird. Den Zwischenruf „Kinder- und Jugendhilfeleistungen nach Maß: Junge Geflüchtete haben den gleichen Anspruch wie alle jungen Menschen“ ist zu erhalten zum Download oder als Printexemplar unter www.bundesjugendkuratorium.de

Quelle: Pressemitteilung des Bundesjugendkuratoriums vom 1. August 2016