Bundesgesetz zur Integration: Eckpunkte vorgestellt

Erklärte Ziele der Regierungskoalition: Das Prinzip des Förderns und Forderns - Rechtssicherheit für Flüchtlinge und Unternehmen

Gestern hat die Regierungskoalition Maßnahmepakete unter anderem zur Integration auf den Weg gebracht, heißt es aus dem Koalitionsausschuss. Bundeskanzlerin Merkel wertete die Einigung auf ein Integrationsgesetz als großen Fortschritt in der Flüchtlingsdebatte. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland werde es ein Bundesgesetz zur Integration geben, sagte Merkel in Berlin bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vizekanzler Sigmar Gabriel und dem CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer im Bundeskanzleramt. Sie umschrieb die Verabredungen mit dem Prinzip des "Förderns und Forderns". Die Bundeskanzlerin betonte, dass das Gesetz Angebote, aber auch Pflichten für Flüchtlinge bei der Integration vorsehe. Geplant seien weitere Erleichterungen bei Ausbildung und Arbeit. Außerdem soll es zusätzliche geförderte Jobs und bessere Zugänge zu Integrationskursen geben. Zudem sollen Integrationspflichten festgeschrieben werden, deren Nichteinhaltung Kürzungen bei den Sozialleistungen zur Folge haben. Mit dem geplanten Integrationsgesetz wolle die Bundesregierung verlässliche Angebote für Flüchtlinge schaffen, so Merkel. Kernpunkt sei, "zu versuchen, möglichst viele Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren". Entscheidend sei das Erlernen der deutschen Sprache und die Qualifizierung. Das geplante Gesetz soll die erleichterten Ausbildungsangebote für Menschen mit guter Bleibeperspektive sowie Orientierungskurse bei schlechterer Bleibeperspektive regeln. Nicht alle könnten bleiben, betonte die Kanzlerin. Aber Schäden träten ein, "wenn wir Menschen erst einmal eineinhalb Jahre nichts anbieten". Merkel betonte, dass so für Flüchtlinge, aber auch für Unternehmen Rechtssicherheit geschaffen werde. Zugleich gelte: "Wer die Ausbildung abbricht, verliert den Aufenthaltstitel." Für einen Zeitraum von drei Jahren soll auf die Vorrangprüfung bei Asylbewerbern verzichtet werden. Das heißt, die Bundesagentur für Arbeit muss nicht zunächst prüfen, ob für eine Tätigkeit ein einheimischer oder EU-Beschäftigter zur Verfügung steht. Während einer Ausbildung sollen die Betroffenen geduldet werden. Nach erfolgreicher Ausbildung soll der Geduldete eine weitere Duldung für bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Wenn ein Betrieb den Ausgebildeten beschäftigt, soll dieser ein zweijähriges Aufenthaltsrecht bekommen. Bundeswirtschaftsminister Gabriel nannte das geplante Integrationsgesetz einen "historischen Schritt". Es mache Zuwanderern in Deutschland klar, dass sich Leistung lohne. Gabriel betonte, Deutschland wolle keine Zwangsassimilierten. Wer hierzulande aber dazugehören wolle, müsse etwas dafür tun. Integration sei anstrengend und fordernd: für die Migranten, die Gesellschaft und auch für den Staat. Die Regierungskoalition vereinbarte auch, die Bedeutung des Flüchtlingsausweises zu stärken. Er soll in Zukunft Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen sein. Die Koalition hat sich auch darauf geeinigt, Ankommende in Deutschland gleichmäßiger zu verteilen. So soll vermieden werden, dass soziale Brennpunkte entstehen. Weitere Verabredungen der Regierungskoalitionsspitzen betrafen gestern Maßnahmen zur Terrorabwehr, zum Rentendialog und zum Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Mehr Informationen zur Pressekonferenz und zum Thema auf den Internetseiten der Bundesregierung

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 14. April 2016