bpa kritisiert Ministervorstoß bei einheitlichem Mindestlohn

08.12.2017 | Altenhilfe | Nachrichten

Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Rainer Brüderle, kritisierte Forderungen auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Potsdam, den Pflegemindestlohn in Ost und West anzugleichen. Er erklärte: „Den Pflegemindestlohn in Ost und West hat eine Kommission aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in einem acht Monate dauernden Prozess ausgearbeitet. Auch den Kommissionsmitgliedern war klar, dass es zu einer schrittweisen Angleichung kommen muss, die sich nun auch in der unterschiedlichen Entwicklung des Pflegemindestlohns in Ost und West abbildet. Wenn jetzt Minister willkürlich in diesen tarifähnlichen Prozess eingreifen, dann bringen sie damit auch ein Stück weit ihre Missachtung gegenüber dem auch hier geltenden Prinzip der Tarifautonomie zum Ausdruck." 

Brüderle betonte zugleich die Notwendigkeit des Engagements, um die Pflegesätze und die Personalschlüssel in den neuen Bundesländern anzuheben Hier bestünde der viel gravierendere Unterschied zwischen Ost und West. Pflegedienste und Pflegeheime sieht Brüderle hier von der Landespolitik regelmäßig im Stich gelassen. 

Hintergrund

Am 1. November 2017 trat die Dritte Pflegemindestlohn-Verordnung in Kraft. Ungelernte Hilfskräfte bekommen derzeit 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro pro Stunde im Osten. Zum 1. Januar 2018 steigt ihr Mindestlohn im Westen um 3,4 Prozent auf 10,55 Euro und im Osten um 5,8 Prozent auf 10,05 Euro. Bis 2020 steigt er schrittweise auf dann 11,35 Euro im Westen und 10,85 Euro im Osten weiter an.


Quelle: dpa-Pressemitteilung vom 7. Dezember 2017