bpa NRW: Hilfen für pflegende Angehörige in Gefahr

06.11.2014 | Altenhilfe | Nachrichten

Neues Alten- und Pflegegesetz NRW (APG) könnte Unterstützungen für pflegende Familien verringern

Mit ihren Maßnahmen gegen die stationäre Pflege bringt die NRW-Landesregierung auch die Unterstützung für die Menschen, die ihre Verwandten zuhause pflegen und betreuen, in Gefahr. Das jetzt im Landtag verabschiedete GEPA mit dem Alten- und Pflegegesetz und der Durchführungsverordnung (APG DVO) sorgt nicht nur für eine Unterversorgung mit Pflegeheimplätzen, sondern reduziert auch Kurzzeitpflegeangebote, die für pflegende Angehörige bisher eine wichtige Entlastung bieten. Während in den nächsten Jahren mehrere Tausend Heimplätze durch den Abbau von Doppelzimmern verschwinden, macht die Landesregierung den damit einhergehenden notwendigen Ausbau stationärer Pflegeangebote finanziell kaum möglich. Stattdessen setzt Pflegeministerin Barbara Steffens auf ambulante Versorgungsstrukturen, für deren professionellen Ausbau das Land aber keine ausreichenden finanziellen Mittel bereitstellt. So fehlen zum Beispiel Förderungen für ambulante Wohngemeinschaften. „Die Hauptlast der Pflege wird in die Familien verlagert“, kritisiert der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Christof Beckmann. „Gleichzeitig nimmt die Landesregierung in Kauf, dass mit dem Abbau der Plätze auch viele Kurzzeitpflegeplätze in den Pflegeheimen verschwinden, die für pflegende Angehörige immer eine wichtige Anlaufstelle waren, wenn sie selbst einmal einen Moment durchatmen wollten.“ Damit werde also das politisch erklärte Ziel, pflegende Angehörige spürbar zu entlasten, nicht erreicht. Mit dem neuen Alten- und Pflegegesetz wird außerdem die Möglichkeit der Bedarfssteuerung für die Kommunen wiedereingeführt. „Die Verwaltungen in den Städten können nicht darüber entscheiden, was für die Pflegebedürftigen selbst das Beste ist. Das ist ein altes Rezept, das schon einmal schief gegangen ist“, warnt Beckmann. Diese Regelung habe früher in NRW zu langen Wartelisten und einem Investitionsstau von über 2,3 Milliarden Euro geführt. „Die Kommunen müssen sparen und werden je nach Haushaltslage sehr unterschiedlich mit diesem Instrument umgehen. Eine Versorgungsqualität nach Kassenlage der klammen Städte und Gemeinden haben die Pflegebedürftigen und deren Angehörige aber sicher nicht verdient.“ Aus Sicht des bpa werden die Regelungen des neuen GEPA mit dem APG die gut ausgebaute und bewährte pflegerische Infrastruktur in NRW beschädigen, ohne echte Alternativen zu schaffen. „Wenn die Politik dann in wenigen Jahren von der Realität eingeholt wird und zwangsläufig gegensteuern muss, wird bereits ein erheblicher Schaden eingetreten sein, letztlich zu Lasten der Pfleggebedürftigen und ihrer Angehörigen“, befürchtet Beckmann.

Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 02.10.2014