Betreuungsleistungen und mehr Flexibilität in der ambulanten Pflege

Neue Vereinbarung des bpa ermöglicht Betreuungsleistungen und mehr Zeit für Pflegebedürftige auch in Bayern

Viele ambulant versorgte Pflegebedürftige und deren Angehörige in Bayern können künftig eine noch passgenauere Leistung von ihrem ambulanten Pflegedienst erhalten. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) einigte sich nach langen Verhandlungen endlich mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger auf Betreuungsleistungen und eine verbesserte Berücksichtigung von Zeit für die pflegebedürftigen Menschen in Bayern. Ab dem 1. Januar 2015 können private Pflegedienste ihren Kunden  Betreuungsleistungen sowie neben den herkömmlichen Leistungskomplexen nun auch eine Vergütung nach Zeit anbieten. „Die neue Vereinbarung erhöht die Wahlmöglichkeiten für die pflegebedürftigen Menschen und die Angehörigen. Diese werden entlastet und endlich kann auch die Betreuung, beispielsweise der Gang zum Friedhof, angeboten werden. Der Pflegedienst kann alle Leistungen aus einer Hand anbieten und darf zudem nach Zeiteinheiten abrechnen. Das bedeutet mehr Flexibilität für Pflegebedürftige und ambulante Dienste“, sagte der bayerische bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri. Bei der Vereinbarung über Betreuungsleistungen, also den Alltagshilfen neben der Pflege, gebe es nun eine vorbildliche Lösung: „Der bpa hat lange um ein realistisches Angebot für die Pflegebedürftigen und privaten Dienste mit den Kostenträgern gerungen  und am Ende mit diesem Abschluss für die bei privaten Mitgliedern versorgten pflegebedürftigen Menschen, auch im Vergleich zu anderen Anbietern, ein sehr attraktives Angebot abgeschlossen.“ Die neue Vereinbarung beinhaltet auch die dringend notwendige Anhebung der Beträge für Fahrtzeiten, für die Grundpflege sowie für hauswirtschaftliche Leistungen. Der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in München Joachim Görtz verwies darauf, dass der Abschluss landesweite Bedeutung hat: „Wir haben den ambulanten Diensten und den Wohngemeinschaften erspart, jeweils einzeln mit den Kassen verhandeln zu müssen. Für nahezu 900 private Pflegedienste in Bayern treten die neuen und teils deutlich angehobenen Vergütungen zum 1. Januar 2015 in Kraft.“ Pflegedienste können diese Vereinbarung, nach einer fristgerechten Information ihrer Kunden, im Januar oder Februar umsetzen.

Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 19.12.2014