Beschluss im Kabinett Verbesserte Leistungen für Asylbewerber

29.09.2014 | Sozialpolitik | Nachrichten

Flüchtlinge und in Deutschland Geduldete bekommen höhere Leistungen für den Lebensunterhalt. Diese berechnen sich nach einem klarem Modus. Zukünftig besteht der Anspruch auf Sozialhilfe nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland.

Das Kabinett hat die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Denn die bisher geltenden Leistungssätze für den Lebensunterhalt von Asylbewerbern reichten nicht zur Existenzsicherung. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2012 festgestellt.

Leistungen zum Lebensunterhalt deutlich angehoben

Mit dem Gesetzentwurf wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Das Gericht hatte die damals geltenden Geldleistungen zum Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Gefordert wurde, dass das menschenwürdige Existenzminimum transparent und nachvollziehbar festgesetzt sowie Abweichungen begründet werden müssten. Bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekamen Asylbewerber durchschnittlich 225 Euro monatlich. Mit dem 2012 ergangenen Urteil gab es eine Übergangsregelung, dank derer Flüchtlinge und Geduldete 362 Euro Sozialhilfe erhielten. Nun wurde das Asylbewerberleistungsgesetz überarbeitet. Jetzt sollen Flüchtlinge 352 Euro monatlich bekommen, also durchschnittlich 127 Euro mehr als vor dem Gerichtsurteil. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erklärte: "Ich bin sehr froh, dass wir die Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz jetzt neu geregelt haben. Mit dem Entwurf setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eins zu eins um." Grundlage für die Bemessung der neuen Sätze ist die Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Für diese Stichprobe führen viele Menschen genaue Haushaltsbücher über ihre Ausgaben zum täglichen Bedarf. Daraus berechnet das Statistische Bundesamt, wieviel Geld nötig ist, um das Existenzminimum zu sichern. Auch die Grundsicherung (Hartz IV) wird nach dieser Grundlage berechnet.

Unterkunft und weitere Sachleistungen

Die Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich übernommen. Nach wie vor entscheiden die Länder und Kommunen, in welcher Form die Leistungen an die Flüchtlinge ausgegeben werden. Zumeist wird der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts durch Sachleistungen gedeckt. Kann Kleidung nicht geleistet werden, so kann sie zum Beispiel in Form von Wertgutscheinen gewährt werden. Gebrauchsgüter des Haushalts können leihweise zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus steht allen Menschen, die aus Drittstaaten nach Deutschland gekommen sind, auch Bargeld zu. Damit können persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens bezahlt werden.

Schneller auf Arbeitssuche

Asylbewerber können zukünftig bereits nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland Arbeit suchen. Das trägt zu Verbesserung ihrer Situation bei. Denn zum einen hilft ein Beschäftigungsverhältnis bei der Integration: Flüchtlinge können dann vorhandene Berufsabschlüsse anerkennen lassen. Zum anderen steht ihnen nach 15 Monaten Sozialhilfe zu. Da der Bund diese Kosten übernimmt, werden die Länder und Kommunen 2015 voraussichtlich um 31 Millionen Euro und im Jahr 2016 um 43 Millionen Euro finanziell entlastet.

Weitere Verbesserungen

Kinder und Jugendliche sollen vom ersten Tag ihres Aufenthaltes bei ihrer Integration unterstützt werden. Sie bekommen sofort Leistungen für Bildung und Teilhabe. Zukünftig soll es möglich sein, dass geringe Summen für Anschaffungen angespart werden können. Auch für Einkommen wird es Freibeträge geben, damit es attraktiv ist, eine Beschäftigung aufzunehmen. Viele Flüchtlinge haben gesundheitliche Probleme, aber keine Krankenversicherung. In Notfällen haben sie ein Recht, versorgt zu werden. Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet zu helfen. Nun sind die Sozialversicherer in der Pflicht, die Kosten zu erstatten. Der Gesetzentwurf soll 2015 in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem zustimmen. Zahlen zu Asylanträgen
Im ersten Halbjahr 2014 haben insgesamt 77.109 Menschen in Deutschland Asyl beantragt. 67.441 Flüchtlinge haben einen Erstantrag gestellt, 9.668 einen Folgeantrag. Die Menschen kamen vor allem aus Syrien (knapp 13.000) und Serbien (9.300) sowie aus Afghanistan (4.500). Von Flüchtlingen aus dem Irak wurden 2.500 Asylanträge gestellt, von Flüchtlingen aus Somalia 2.900.
Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2013 stellten 48.524 Menschen einen Antrag, jeder Fünfte stammte aus Ländern der Russischen Föderation.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im ersten Halbjahr 2014 rund 60.500 Entscheidungen über vorliegende Asylanträge getroffen, davon wurde jeder dritte abgelehnt.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 27.08.2014