Berufsbetreuer/innen in Sachsen droht finanzieller Ruin

04.02.2014 | Soziale Arbeit | Nachrichten

BdB-Landesgruppe protestiert gegen Rückstufungen

„Wir sind kein Einzelfall“, sagen Berufsbetreuer/innen in Sachsen, die 2013 in ihrer Vergütung herabgestuft wurden. Seit mehr als einem Jahr beschäftigt das Thema eine Vielzahl von BdB-Mitgliedern in ganz Deutschland. Mit rund 70 Fällen ist Sachsen jedoch das Bundesland, das am stärksten betroffen ist. Vielen beruflich tätigen Betreuer/innen droht inzwischen der finanzielle Ruin. Der Grund: Zusätzlich zu den Rückstufungen fordern einige Landesjustizkassen in Sachsen bereits ausgezahlte Vergütungen zurück. „Damit ist jede Planungssicherheit dahin, Finanzierungen sind gefährdet“, sagt die Berufsbetreuerin und Rechtsanwältin Silke Hagenow-Ukat aus Glauchau, Mitglied im BdB-Landesvorstand. „Nach Jahren wird die Vergütung plötzlich zu einem Drittel zurückgefordert und nur noch zwei Drittel der bisherigen Vergütung ausgezahlt. Das ist für niemanden zu stemmen.“ Viele Berufsbetreuer/innen wurden von Vergütungsstufe 3 in die Stufe 1 herabgesetzt. Das bedeutet einen Umsatzverlust von rund 40 Prozent. Bei einer Herabstufung von Stufe 3 in Stufe 2 sind es 24 Prozent weniger Umsatz. Begründet werden die Rückstufungen mit der beruflichen Qualifikation der Betreuer/innen. Doch konkret betroffen sind sowohl Berufsbetreuer/innen, die seit vielen Jahren erfolgreich im Beruf sind, als auch Berufsbetreuer/innen, die eine akademische Ausbildung sowie entsprechende Fortbildungen nachweisen können. Wie Rainer Zschoke aus Riesa, der von Vergütungsstufe 3 auf 1 herabgesetzt wurde. Der studierte Pädagoge sagt: „Ich habe 35 Jahre als Lehrer und aufgrund einer zusätzlichen Ausbildung zum Berufs- und Ingenieurpädagogen acht Jahre lang an einer Berufsschule mit Lernbehinderten und auch mit erziehungsauffälligen Jugendlichen gearbeitet. Diese Erfahrung wurde von den Gerichten gerne genutzt, wenn es um die Betreuung von schwierigen Fällen ging. Die offenbaren Diskriminierungen unserer Ausbildung haben uns Betreuer nicht nur materiell, sondern auch psychisch an den Rand des Zumutbaren gebracht.“ Rechtspfleger, Richter, Bezirksrevisoren und anwaltliche Verfahrenspfleger haben die Vergütungsanträge vor Auszahlung geprüft. Landesgruppenvorstand Silke Hagenow-Ukat sagt: „Aus meiner Sicht ist es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren, dass man Betreuer zunächst vorleisten lässt und ihnen dann nach Vergütungsabrechnung kundtut, dass die Arbeit nicht mehr so bezahlt wird, wie bisher und noch zurückzuzahlen ist. Man kann rückwirkend auch keine Verträge stornieren oder Kredite abwickeln.“ Die Landesgruppe Sachsen hat im Dezember ein Mitglied bei der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde unterstützt. „Die Beschwerde wird nicht die letzte bleiben.“ sagt Landesgruppensprecher  Fred Fiedler. In Sachsen ist die Landesgruppe außerdem mit MdL Ines Springer (CDU), MdB Michael Kretschmer (CDU) sowie MdB Wolfgang Tiefensee (SPD) im Kontakt. Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.000 Mitglieder. Er ist die größte Interessenvertretung des Berufsstandes "Betreuung". Der BdB vertritt die Interessen seiner Mitglieder in bundes- und landespolitischen Gremien. Der Verband fördert die Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren. Er setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein. Der BdB bietet Service- und Dienstleistungen wie  Rechtsberatung, unterstützende PC-Software oder Versicherungsleistungen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) vom 09.01.2014