Beruflicher Start in die Pflege soll attraktiver werden

Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe ist auf dem Weg. Die Ausbildung von Pflegefachkräften soll damit modernisiert und stärker vereinheitlicht werden. Das Bundeskabinett beschäftigte sich in der vergangenen Woche auf Vorlage von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit der Neuerung.

Laut Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sollen alle Azubis im Rahmen der Generalistik erstmals die Möglichkeit bekommen, einen Berufsabschluss zu erwerben, der automatisch europaweit anerkannt sein wird und der ihnen neue Karriereperspektiven eröffnet. Das Schulgeld wird abgeschafft und die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung sichergestellt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte das Ziel, dass sich möglichst viele für diesen verantwortungs- und anspruchsvollen Beruf entscheiden. „Dazu gehört neben einer Ausbildungsvergütung selbstverständlich auch die Abschaffung des Schulgeldes, welches in einem Mangelberuf nichts zu suchen hat."

Grundlage der Reform der Pflegeberufe ist das in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Pflegeberufegesetz, das die Pflegeausbildungen umfassend modernisiert. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung setze die Vorgaben des Gesetzes um. Sie regelt nach Informationen beider Ministerien beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zudem trifft sie Regelungen für die neue hochschulische Pflegeausbildung. Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben einer Fachkommission, die die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne entwickelt. Diese Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildungen sollen den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung zur Erstellung von schulinternen Curricula und Ausbildungsplänen dienen. Als Start der neuen Pflegeausbildung wurde der Anfang 2020 genannt. Die Verordnung muss vom Deutschen Bundestag beschlossen werden und bedarf im Anschluss daran der Zustimmung durch den Bundesrat.

DBfK: Reform der Pflegebildung kommt voran!

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass mit der im Kabinett verabschiedeten Fassung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) die Reform der Pflegeausbildung in Deutschland wieder einen Schritt vorankommt. Froh ist man auch im Berufsverband darüber, dass wichtige Teile der eigenen Stellungnahme zum Referentenentwurf berücksichtigt worden sind. „Das betrifft beispielsweise den Aufwand für die Zwischenprüfung nach zwei Ausbildungsjahren, der deutlich reduziert wurde", sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.

Bienstein machte zugleich darauf aufmerksam, dass trotz aller Kompromisse in allen Zweigen der neuen Pflegeausbildung sichergestellt werden musss, dass die künftigen Absolventinnen und Absolventen über die nötige Kompetenz verfügen, um den Anforderungen im Beruf gewachsen zu sein. Das gelte insbesondere für die Ausbildung mit dem Ziel Altenpflegerin.oder Altenpfleger. Insbesondere in der aktivierenden Pflege würden Fach- und Erfahrungswissen benötigt, aber auch die Kompetenz, pflegewissenschaftliche Studien zu kennen und einzubeziehen. Schließlich sei es erklärte politische Strategie der Bundesregierung, die fachlichen Ziele und die Konzeption des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs umzusetzen. „Das beauftragte wissenschaftliche Gutachten wird in 2020 dazu Ergebnisse liefern und Vorschläge machen; die künftige Ausrichtung der Pflegeausbildung muss dafür eine Antwort bereithalten," so Bienstein.

 


Quelle: Presseinformation des Bundesfamilienministierums/des Bundesgesundheitsministeriums vom 13. Juni 2018, DBfK-Pressemitteilung vom 13. Juni 2018