Behinderte Kinder sollen weiter in Familien aufwachsen können

Kinder mit Behinderung sollen auch künftig in Pflegefamilien betreut werden können, wenn hierdurch vermieden wird, dass sie in einem Heim untergebracht werden. Das Regierungskabinett hat der Verlängerung einer entsprechenden Regelung im zwölften Sozialgesetzbuch am gestrigen Mittwoch zugestimmt. Nach derzeitiger Gesetzeslage würde die Regelung Ende 2013 auslaufen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, begrüßt die Entscheidung des Kabinetts. Er erklärt: „Ohne die Regelung würden sich etliche örtliche Sozialämter wieder weigern, die Betreuung in einer Pflegefamilie zu tragen. In der Folge müssten Kinder mit körperlichen und sogenannten „geistigen“ Behinderungen in Heimen aufwachsen, die teilweise noch in der Verantwortung überörtlicher Sozialhilfeträger liegen.“ Auch Jugendämter hatten sich in der Vergangenheit oft geweigert, die Kosten für die Betreuung in der Pflegefamilie zu übernehmen, da sie nur für Pflegefamilien für seelisch behinderte Jugendliche zuständig seien.

Er vertraue darauf, dass Bundestag und Bundesrat die Regelung, wie in der letzten Legislaturperiode, im breiten Konsens beschließen wird, so Hubert Hüppe.

Gleichzeitig verdeutlicht der Beauftragte, dass die Verlängerung der Regelung im zwölften Sozialgesetzbuch nur eine Zwischenlösung darstellt. „Es kann nicht sein, dass Kindern Leistungen der Jugendhilfe vorenthalten werden, weil sie eine körperliche oder sogenannte ‚geistige‘ Behinderung haben. Die heutige Trennung der Kinder in unterschiedlichen Leistungssystemen führt in der Praxis oft dazu, dass Kinder mit und ohne Behinderung getrennt aufwachsen, etwa im Bereich frühkindlicher Erziehung. Die mit der Lösung der Schnittstellenprobleme zwischen Jugend- und Sozialhilfe befasste Bund-Länder-Arbeitsgruppe muss deshalb schnellstmöglich Lösungsvorschläge für gemeinsame Hilfen für alle Kinder in der Jugendhilfe vorlegen“, so der Beauftragte. Er verweist hierbei auf die gestrige Entscheidung des Bundeskabinetts, die zu verlängernde Regelung im zwölften Sozialgesetzbuch bewusst zu befristen.

Hüppe fordert bis zu dieser „Großen Lösung in der Jugendhilfe“, dass die Sozial- und Jugendhilfeträger in der Praxis besser zusammenarbeiten, als es bisher teilweise der Fall war.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 07.02.2013
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