Beate Rudolf zum Masterplan Migration: Investitionen im Ausland, Restriktionen im Inland

20.07.2018 | Sozialpolitik | Nachrichten

Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte kann im Masterplan des Bundesinnenminstierums Menschenrechte von Flüchtlingen kaum finden, obwohl sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag zum Schutz und zu den Menschenrechten von Flüchtlingen bekannt hätten. Beharrlich werde die Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten ausgeblendet. Miteindander vermischt würden außerdem Flucht und Migration, die unterschiedliche Ursachen haben, miteinander. Damit gerieten die verbindlichen Menschenrechte der Betroffenen aus dem Blick, so Rudolf. 

Sie erklärte anlässlich der Veröffentlichung: 

"Ein 'Masterplan Migration', der das Bekenntnis Deutschlands zu den Menschenrechten in konkrete Maßnahmen übersetzt, würde darauf setzen, dass Asylverfahren nicht nur schnell, sondern auch gut sind. Dafür würde er unabhängige Verfahrensberatung von Anfang an sicherstellen. Er würde zudem Verfahren schaffen, in denen besonders Schutzbedürftige, wie zum Beispiel Schwangere, Behinderte oder traumatisierte Menschen, vor dem Beginn des Asylverfahrens identifiziert werden und die notwendige Unterstützung erhalten. Er würde die Integration der anerkannt Schutzberechtigten in den Mittelpunkt stellen, damit diese Menschen sich
ein neues Leben aufbauen können. Unter Integrationsmaßnahmen versteht der 'Masterplan Migration' jedoch nur die Verschärfung von Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten im Kontext von Integrationskursen. Investitionen in schulische und berufliche Bildung sowie in die Arbeitsmarktintegration fordert der 'Masterplan' mit Bezug auf die Herkunftsländer, sieht aber keine für das Inland vor.

Zum Schutz der Menschenrechte von Arbeitsmigranten würde ein 'Masterplan Migration' einen Schwerpunkt auf die Eröffnung legaler Zuwanderungswege
für hier dringend benötigte Arbeitskräfte legen, um zu verhindern, dass Menschen ihr Leben in die Hand von Schleppern legen müssen."

Stattdessen seien die angekündigten Maßnahmen geprägt von dem pauschalen Verdacht des Missbrauchs von Rechten und von der Einschränkung wesentlicher Rechtspositionen. So solle der Rechtsschutz in Asylverfahren abgebaut werden für die Menschen, die ohne Ausweispapierein Deutschland ankommen. Beschleunigte Verfahren und verkürzteRechtsmittelfristen würden es vielen unmöglich machen, ihr Recht auf unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, obwohl dies im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Weiterhin sei vorgesehen, dass  Schutzsuchende statt wie bisher 15 Monate nun drei Jahre lang die (medizinische) Notversorgung des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten sollen, was zu schweren und irreversiblen Schäden führen kann. Geplant sind auch vermehrt Sachleistungen statt Geldleistungen. Sich über lange Zeit nicht selbst versorgen zu dürfen, bedeute für viele Personen den Verlust von Autonomie in einem wichtigen Lebensbereich. Bereits 2012 habe das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass migrationspolitische Ziele die Menschenwürde nicht unterlaufen dürfen."


Quelle: Presseinformation des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 10. Juli 2018