BdB fordert berufsrechtlich definierte Zugangskriterien für Berufsbetreuer - Stellungnahme zur Studie von Transparency International

05.09.2013 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen wehrt sich gegen das Pauschalurteil, rechtliche Betreuung sei per se besonders anfällig für Betrug. Grund: Transparency International hatte in einer Studie bemängelt, dass es an Kontrollen im Bereich der rechtlichen Betreuung fehle und somit Betrug erleichtert würde. „Das stimmt so nicht“, sagt der BdB-Vorsitzende Klaus Förter-Vondey. “Betreuer/innen müssen jeden ihrer Schritte und jede Maßnahme exakt dokumentieren und begründen. Dies gilt ganz besonders dann, wenn sie für einen Klienten die Vermögenssorge übertragen bekommen. Die Richter schauen ganz genau hin.“ Zugleich teilt der BdB ausdrücklich die Kritik von Transparency International an fehlenden berufsrechtlich definierten Zugangskriterien. Der Vorsitzende des BdB Klaus Förter-Vondey: „Unser Verband setzt sich seit langem für die Professionalisierung von Berufsbetreuung ein. Wir verfolgen das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren, Ausbildungswege zu definieren und eine eigene Kammer einzurichten“. Zentrale Punkte sind Ausbildung und Qualifikation, wobei ein Hochschulstudium mit einer ergänzenden modularisierten Qualifikation wünschenswert ist, wie sie beispielsweise das BdB-Mastercurriculum vorsieht. „In jedem Fall soll niemand mehr ohne Kenntnisse als Berufsbetreuer/in bestellt werden“, fordert der BdB-Vorsitzende Klaus Förter-Vondey. „Betreuung braucht Qualität und Qualität braucht Wissen“, so Förter-Vondey weiter. Deshalb spielt das Thema Weiterbildung für den Verband eine wichtige Rolle: Auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht der BdB die Seminarangebote seiner Weiterbildungspartner. Zuständig für die Prüfung der Weiterbildungspartnerschaften ist das BdB-Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb). Mitglieder des BdB-Qualitätsregisters verpflichten sich unter anderem auf kontinuierliche Weiterbildung und Supervision. Die gesellschaftliche und sozialpolitische Entwicklung in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass Betreuung eine immer wichtiger werdende Aufgabe im sozialen Sicherungs- und Versorgungssystems einnimmt. Die Anforderungen an den Beruf sind kontinuierlich gestiegen. Gleichzeitig aber behindern die derzeitigen Rahmenbedingungen eine qualifizierte Ausübung des Berufes. Der Verband verfolgt in seiner Arbeit zwei Hauptstränge: den Beruf Betreuung von innen heraus fachlich und qualitativ zu entwickeln sowie mittels der politischen Auseinandersetzung die Rahmenbedingungen für Betreuung zu verbessern. Mehr Informationen zur aktuellen Kampagne des BdB: www.partei-fuer-gute-betreuung.de

Über den BdB

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.000 Mitglieder. Er ist die größte Interessenvertretung des Berufsstandes "Betreuung". Der BdB vertritt die Interessen seiner Mitglieder in bundes- und landespolitischen Gremien. Der Verband fördert die Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren. Er setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein. Der BdB bietet Service- und Dienstleistungen wie Rechtsberatung, unterstützende PC-Software oder Versicherungsleistungen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) vom 20.08.2013