BdB entwickelt Standards für Vormundschaften

Den Schutz der Kinder verbessern: Mit diesem Ziel wurde 2011 das Vormundschafts- und Betreuungsrecht geändert. Seitdem gilt: Ein Vormund soll einmal im Monat Kontakt zu seinem Mündel halten und darf höchstens 50 Kinder gleichzeitig betreuen. Seither stellen sich viele Gemeinden und Städte die Frage, von wem die rund 70.000 Pflege- und Vormundschaften in Deutschland geführt werden sollen. Etliche Jugendämter haben die eigene Personaldecke verstärkt, andere greifen lieber auf freie Anbieter zurück. Hierzu zählen auch Berufsbetreuer/innen, die aufgrund ihrer Qualifikation grundsätzlich dafür geeignet sind, auch Vormundschaften für Kinder und Jugendliche zu übernehmen. Als Orientierung für seine Mitglieder hat der BdB nun Qualitätskriterien entwickelt: „Diese Kriterien sind eine Empfehlung und können hilfreich sein, um die eigene Qualifikation zu überprüfen und zu entscheiden, in welchen Bereichen ich gegebenenfalls Unterstützungs- oder Schulungsbedarf habe“, so Hilke Wolken-Gretschus, BdB-Referentin für Qualitätsentwicklung. Die Qualitätsrichtlinien wurden in der Oktoberausgabe von BdBaspekte veröffentlicht und sind außerdem im Downloadbereich der BdB-Homepage zu finden.

Quelle: Newsletter des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. vom 25.10.2013